Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage der eno energy GmbH in Brusow
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg nach § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
AA-Nr.: 22/2017 - 06.06.2017 - StALU MM - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Die eno energy systems GmbH beabsichtigt in der Gemarkung Brusow eine Windenergieanlage vom Typ eno 126 (3,5 MW Nennleistung, Nabenhöhe 97,00 m, Rotordurchmesser 126,00 m) einschließlich der Zuwegung zu errichten und zu betreiben.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 2 UVPG in Verbindung mit Nr. 1.6.3 der Anlage 1 des UVPG und gemäß § 3 Satz 2 LUVPG M-V in Verbindung mit Nr. 23a der Anlage 1 des LUVPG M-V durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.



