Genehmigung einer Klärschlammverwertungsanlage der Klärschlamm-Kooperation Mecklenburg-Vorpommern GmbH am Standort Carl-Hopp-Str. 1, 18069 Rostock
Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BIm-SchG), § 12 Abs. 1 Satz 5 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (9. BImSchV) und § 5 Abs. 3 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG)
AA-Nr.: 23/2022 - 07.06.2022 - StALU MM - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Im Genehmigungsverfahren für die Erteilung der ersten Teilgenehmigung für die Errichtung der Klärschlammverwertungsanlage der Klärschlamm-Kooperation Mecklenburg-Vorpommern GmbH am Standort Rostock (Carl-Hopp-Str. 1, 18069 Rostock, Gemarkung Flurbezirk IV, Flur 1, Flurstück 392/3 und 392/4) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg bekannt:
Anstelle des Erörterungstermins gem. § 10 Abs. 6 BImSchG wird eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG in der Zeit vom 14.06.2022 bis 27.06.2022 durchgeführt.
Die Einwender haben bis einschließlich zum 27.06.2022 die Gelegenheit, sich nochmals – auch mehrfach – zu ihren vorgebrachten Einwendungen schriftlich oder per E-Mail (StALUMM-Einwendungen-A5@stalumm.mv-regierung.de; Betreff: „KVA Rostock“) bei der o.g. Behörde zu äußern. Zu diesem Zweck werden sie von der Genehmigungsbehörde mit den notwendigen Unterlagen gesondert angeschrieben. Einwender, die sich ausschließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt.
Die Konsultationsunterlagen können nach Terminabsprache in der Zeit vom 14.06.2022 bis 27.06.2022 wie folgt eingesehen werden.
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
An der Jägerbäk 3
18069 Rostock,
Tel.-Nr.: 0385-58867502
Mo: 8:00 – 16:00 Uhr
Di: 8:00 – 17:00 Uhr
Mi: 8:00 – 16:00 Uhr
Do: 8:00 – 17:00 Uhr
Fr: 8:00 – 13:00 Uhr
Die vorbezeichneten Unterlagen werden zudem im o.g. Zeitraum im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) unter www.uvp-verbund.de/mv veröffentlicht.
Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Online-Konsultation eröffnen keine neuen, zusätzlichen Einwendungsmöglichkeiten. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt.
Name und Anschrift der sich im Rahmen der Online-Konsultation äußernden Personen sind vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Äußerungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht selbständig anfechtbar.
Über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens wird nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entschieden.