Änderung des Nachtbetriebes von einer Windenergieanlage der Wind-Projekt GmbH & Co. 36. Betriebs-KG am Standort Carinerland Ost
Amtliche Bekanntmachung nach § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der Wind-Projekt GmbH & Co. 36. Betriebs-KG (Seestraße 71a, 18211 Börgerende) mit Bescheid vom 26.11.2025 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Änderung des Nachtbetriebes von einer Windenergieanlage am Betriebsstandort Carinerland Ost (Gemarkung Krempin) erteilt.
Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:
- Auf Antrag vom 02.10.2025 (PE am 09.10.2025) wird der Wind-Projekt GmbH & Co. 36. Betriebs-KG die Genehmigung erteilt, die Betriebsweise der mit Bescheid vom 18.10.2022 genehmigten Windenergieanlage (WEA) mit der ID 1182-01 im Vorranggebiet für WEA Carinerland Ost (15) wie folgt wesentlich zu ändern:
Änderung des nächtlichen schall- und leistungsreduzierten Betriebsmodus von „Mode NR VIII s“ (785 kW, Le, max = 99,7 dB(A)) in „Mode III s“ (5.100 kW, Le, max = 105,9 dB(A))
Die Anlage weist damit folgende Merkmale auf:
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ID |
Typ |
max. elektr. Leistung [kW] |
Naben-höhe [m] |
Rotor-durch-messer [m] |
Gesamt-höhe ü. Grund [m] |
Gesamt-höhe ü. NN [m] |
Schallleis-tungspegel Le, max*[1][dB(A)] |
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1182-01 |
Enercon E-160 EP5 E3 |
tags: 5.560 nachts: 5.100 |
99,00 |
160,0 |
179,0 |
224,4
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tags: 108,5 [Mode 0 s] nachts: 105,9 [Mode NR III s] |
Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA
Die in Anlage 1 aufgeführten Antragsunterlagen (AU) sind Bestandteil der Genehmigung.
Die WEA ist mit allen Nebeneinrichtungen entsprechend den unter Anlage 1 genannten Unterlagen zu errichten und zu betreiben, soweit sich aus den nachstehenden Nebenbestimmungen nichts Abweichendes ergibt.
- Der Betrieb der WEA ID 1182-01 wird insoweit eingeschränkt, als dass die von den WEA verursachten Geräuschimmissionen im gesamten Einwirkungsbereich nicht zu einer unzulässigen Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 der TA Lärm beitragen. Für die folgenden maßgeblichen Immissionsorte gilt insbesondere folgender Teil-Immissionswert der Zusatzbelastung im Sinne der TA Lärm für den Beurteilungszeitraum „nachts“:
- IO Carinerland, Ausbau Bolland 2 36 dB(A)
- IO Krempin, Hufe 6 36 dB(A)
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 13.01.2026 bis einschließlich 26.01.2026 unter www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/ in Bekanntmachungen zu Anlagen der Verfahrensart E und G nach Anhang 1 der 4. BImSchV eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugänglichmachung zur Verfügung gestellt zu bekommen (Kontakt: 0385-58867543).
Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Landesbehördenzentrum Rostock, Haus 1, Blücherstraße 1, 18055 Rostock erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist gemäß § 63 Abs. 1 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Durch den Adressaten dieses Bescheides kann stattdessen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden.
Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann gemäß § 63 Abs. 2 BImSchG nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt werden und begründet werden. Zuständig ist das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald.
* der Le,max enthält die Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b), 3c) und 4.1 der LAI-Hinweise



