Immissions- und Klimaschutz
Die immissionsschutzrechtliche Zuständigkeit der StÄLU erstreckt sich auf die Genehmigung und Überwachung aller nach dem Anhang I der 4. BImSchV als genehmigungsbedürftig eingestuften Anlagen.
Das StALU Mecklenburgische Seenplatte (MS) ist dabei aber nicht nur für das Gebiet des Landkreises MS zuständig, sondern auch für die Gebiete der Gemeinden der Ämter Jarmen-Tutow, Peenetal/Loitz, Am Stettiner Haff, Löcknitz-Penkun, Torgelow-Ferdinandshof und Uecker-Randow-Tal sowie der amtsfreien Gemeinden Pasewalk, Strasburg (Uckermark) und Ueckermünde.
Dieses Gebiet wird durch viele Windkraftanlagen, landwirtschaftliche Anlagen, Abfallanlagen sowie Anlagen der Nahrungs- und Futtermittelproduktion geprägt. Zum Amtsbereich gehören ebenfalls die 3 größten Gießereien des Landes.
Neben der Genehmigung ist auch die Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebes immissionsschutzrechtlicher Anlagen sicherzustellen. Das gilt insbesondere auch für die ca. 100 Anlagen, die der IE-Richtlinie unterfallen (IE-Anlagen) und die ca. 40 Störfallanlagen im Zuständigkeitsbereich. Etwa 75 % der IE-Anlagen im Amtsbereich sind Anlagen der landwirtschaftlichen Erzeugung bzw. der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte.
- Bekanntmachungen nach BImSchG und IE-RL öffentliche Bekanntmachungen zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, wasserrechtlichen Zulassungen und Entscheidungen gem. § 20 UVPG in Planfeststellungsverfahren
- Umsetzung der IE-Richtlinie für Industrie- und Gewerbeanlagen/ Überwachungen
- Antrag auf Genehmigung einer Anlage nach dem BImschG mit ELiA
Formulare zum Download
- Antrag auf Anwendung des § 31k Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (DOTX, 0,06 MB)
- Anzeige zur Stilllegung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 15 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (DOTX, 0,05 MB)
- Anzeige zum Betreiberwechsel nach § 51b und § 52 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (DOTX, 0,05 MB)
- Anzeige zur Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 15 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (PDF, 0,12 MB)