Wesentliche Änderung einer Biogasanlage am Standort Dreilützow
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) nach § 5 Absatz 2 Umweltverträglich-keitsprüfungsgesetz (UVPG) vom 18.10.2021
B 48/21 - 18.10.2021 - StALU WM - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Biogasanlage Wulff Dreilützow in der Parumer Straße 2 in 19243 Dreilützow plant die wesentliche Änderung der Biogasanlage Dreilützow durch die Erhöhung der Feuerungswärmeleistung von bisher 492 kW auf 1428 kW bei einer Produktionskapazität von maximal 2,3 Mio. Normkubikmetern Rohgas je Jahr durch das Aufstellen eines zusätzlichen Flex-BHKWs zur bedarfsgerechten Energieerzeugung am Standort 19243 Dreilützow, Gemarkung Dreilützow, Flur 2, Flurstücke 42/1 und 42/4 (Nr. 8.6.3.2 V i. V. m. Nr. 1.2.2.2 V des Anhangs der 4. BImSchV). Für die wesentliche Änderung der Biogasanlage ist eine Genehmigung nach § 16 BImSchG beantragt.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmigungsbehörde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 UVPG in Verbindung mit Nr. 1.2.2.2 und 8.4.2.2 der Anlage 1 zum UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmigungsbehörde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 2 UVPG durchgeführt. Die möglichen erheblichen Auswirkungen des Vorhabens wurden anhand der unter der Nr. 2.3 der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien beurteilt.
Da die Prüfung in der ersten Stufe ergab, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Vorhaben nach Maßgabe entsprechend § 7 Absatz 2 UVPG nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.





