Bereich Wasserwirtschaft
Gemäß § 4 IZÜV sind bestimmte Verfahrensschritte sowie die Erlaubnisse und Genehmigungen der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Nach § 5 Absatz 7 IZÜV sind darüber hinaus Zulassungen und Anpassungen von Zulassungen von Behörden anderer Staaten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die entsprechenden Bekanntmachungen sind nachfolgend aufgelistet.
Bekanntmachungen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 IZÜV bei Verfahren nach § 2 Absatz 1 Satz 1 IZÜV
Bekanntmachungen von Zulassungen und Anpassungen von Zulassungen von Behörden anderer Saaten nach § 5 Absatz 7 IZÜV
Bekanntmachungen erteilter Genehmigungen und Erlaubnisse nach § 4 Absatz 2 Satz 4 IZÜV
23970 Wismar; BEWI RAW GmbH (ehem. Jackon GmbH); Polystyrenwerk (0001)
24.11.2014
1. Änderungsbescheid zur wasserrechtlichen Erlaubnis vom 23.01.2002




