Errichtung einer Windkraftanlage am Standort Harmshagen
B25/15 - 26.08.2015 - StALU WM - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Herr Jan Luttuschka, 19061 Schwerin beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlage in der Gemeinde Testorf-Steinfort, am Standort 23936Harmshagen, Gemarkung Harmshagen, Flur 2, Flurstück 67.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmigungsbehörde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.6.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist, durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeits-prüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.





