Änderung einer Biogasanlage in Kobrow

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

B20/15 - 14.07.2015 - StALU WM - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 13.07.2015

Die Pastiner Landwirtschaftsgesellschaft mbH & Co. KG, 19406 Wamckow, beabsichtigt die wesentliche Änderung ihrer Biogasanlage durch Errichtung von 6 Gülle-/Gärrestbehälter in Kobrow, Gemarkung Kobrow, Flur 3, Flurstücke 128 und 9/4.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Nummer 8.4.2.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.