Blockheizkraftwerk am Standort Parchim
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 5 Abs. 2 UVPG des Gesetzes über die Umwelt-verträglichkeitsprüfung vom 21. August 2018
B 20/18 - 22.08.2018 - StALU WM - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Stadtwerke Parchim GmbH beabsichtigt die Änderung einer Verbrennungsmotoranlage durch Aufstellung und Betrieb eine zusätzlichen BHKW-Moduls mit einer Feuerungswärmeleistung von 2,3 MW (Nr. 1.2.2.2V des Anhangs der 4. BImSchV) am Standort 19370 Parchim, Gemarkung Parchim, Flur 41, Flurstücke 70/21, 78/6, 79/8, 81/1.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmigungsbehörde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 i.V.m. Nr. 1.2.2.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370) geändert worden ist, durchgeführt.
Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht notwendig, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, welche die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele eines der unter Anlage 3 Ziffer 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien (besonders sensible und geschützte Gebiete) betreffen, durch die Änderung der Anlage in Form der Aufstellung eines zusätzlichen Moduls nicht zu erwarten sind. Aufstellung und Betrieb des zusätzlichen BHKW-Moduls erfolgen innerhalb eines Massivbaus, so dass Wasser- und Bodengefährdungen ausgeschlossen werden können. Die sich aus der Anlagenerweiterung ergebenden immissionsseitigen Auswirkungen sind marginal, so dass aufgrund dieser Geringfügigkeit der Geräusche und Luftschadstoffe keine relevanten Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erwarten sind.
Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.




