Änderung einer Rinderhaltungsanlage in Rodenwalde

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

B14/15 - 30.04.2015 - StALU WM - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Agrarvereinigung Rodenwalde-Goldenbow e.G., Am Sportplatz 18, 19260 Rodenwalde, beabsichtigt die wesentliche Änderung einer Anlage zum Halten Rindern von derzeit 750 Jungrinder- und 150 Kälbernplätzen auf 798 Jungrinder- und 180 Kälberplätze durch den Neubau eines Jungrinderstalles und eines Güllebehälters mit einer Lagekapazität von 6.450 m3 sowie Nebenanlagen am Standort Rodenwalde, Gemarkung Rodenwalde, Flur 1, Flurstück 128/1.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem § 3c Satz 1 und 5 i.V.m. § 3b Abs. 3 sowie in Verbindung mit Nummer 7.5.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.