Änderung einer Rinderanlage am Standort Kraak
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 6 Bundes-Immisionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 2 und 3 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG vom 15. November 2016
B44/16 - 15.11.2016 - StALU WM - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Herr Christian Karp, 19077 Kraak, plant die wesentliche Änderung seiner Rinderanlage. Damit verbunden soll eine Erhöhung der Tierplätze auf 1.801 Tierplätze für Milchkühe, 1060 Tierplätze für Jungrinder und 504 Tierplätze für Kälber am Standort Kraak erfolgen.
Nach Auslegung des Antragsunterlagen und Ablauf der Einwendungsfrist für das Genehmigungsverfahren am 08. November 2016 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg bekannt:
Der mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 06. September 2016 für das o.g. Genehmigungsverfahren anberaumte Erörterungstermin am 20. Dezember 2016 findet nicht statt.
Es wurden keine erörterungsbedürftigen Einwendungen zum Vorhaben erhoben.
Diese Entscheidung ist gemäß § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht isoliert anfechtbar. Sie stellt keine Absichtserklärung der Genehmigungsbehörde über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens im Sinne von § 38 Landesverwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfG M-V) dar.
Über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens wird nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entschieden.





