Elektrorecycling Rückbauzentrum Rehna
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 02.09.2016
B32/16 - 05.09.2016 - StALU WM - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Gemäß § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg bekannt:
Mit Bescheid vom 01. September 2016 wurde der Klink Entsorgung GmbH die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur sonstigen Behandlung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle i.V.m. einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle in 19217 Rehna, Gemarkung Rehna, Flur 1, Flurstück 28/1, 29/1, 30/1 im Landkreis Nordwestmecklenburg
erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen und den Nebenbestimmungen aus Ziffer IV, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhender Ansprüche Dritter, wird der Firma Klink Entsorgung GmbH in 19217 Benzin, Dorfstraße 2, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Elektrorecycling Rückbauzentrums (Ziffer 8.11.2.1 G/E und 8.11.2.4 V der 4. BImSchV) i. V. m. der zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen (Ziffer 8.12.1.1 G/E und 8.12.2 V der 4. BImSchV) mit einer Gesamtfläche von 14.980 m², einer Behandlungskapazität von max. 15.000 t/a (13.200 t/a gefährliche Abfälle bzw. 1.800 t/a nicht gefährliche Abfälle) und einer Gesamtlagerkapazität von max. 543 t gefährlichen Abfällen bzw. 400 t nicht gefährlichen Abfällen
in 19217 Rehna
Gemarkung: Rehna
Flur: 1
Flurstück: 28/1, 29/1, 30/1
erteilt.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung liegt in der Zeit vom 20. September 2016 bis einschließlich 04. Oktober 2016 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Zimmer 421, 19053 Schwerin, Bleicherufer 13
montags-donnerstags von 09.00 bis 18.00 Uhr und
freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr zur Einsichtnahme aus.
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
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