Meeresnaturschutz
Amtsbereich des StALU Vorpommern (Küstengewässer)
© StALU VP
Amtsbereich des StALU Vorpommern (Küstengewässer)
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Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern ist als Fachbehörde für Naturschutz zuständig für naturschutzrechtliche Entscheidungen im Bereich der Küstengewässer sowie sonstiger gemeindefreier Flächen, sofern nicht eine andere Naturschutzbehörde (hier insbesondere Amt für das Biosphärenreservat Südost-Rügen und Nationalparkamt Vorpommern) zuständig ist (vgl. § 5 Nummer 1 Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V) vom 23.02.2010 in der zur Zeit gültigen Fassung)
Als Genehmigungsbehörde entscheidet das StALU Vorpommern insbesondere über:
- die Zulässigkeit von Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 14 BNatSchG
- Ausnahmen vom Biotopschutz nach § 20 Absatz 3 NatSchAG M-V
- Ausnahmen von den Bestimmungen zum Küsten- und Gewässerschutzstreifen nach § 29 Absatz 3 NatschAG M-V
- Ausnahmen vom Artenschutz nach § 45 Absatz 7 BNatSchG
- Ausnahmen vom Natura 2000 - Gebietsschutz nach § 34 Absatz 3 BNatSchG
- Anzeigen nach § 34 Absatz 6 BNatSchGc
So bedarf z.B. die Errichtung einer Steganlage in der Regel einer gesonderten naturschutzrechtlichen Genehmigung durch das StALU Vorpommern (Ausnahme: die Errichtung des Steges erfordert darüber hinaus eine Baugenehmigung oder andere Genehmigung mit Konzentrationswirkung).
Im Vorfeld behördlicher Entscheidungen mit Konzentrationswirkung nimmt das StALU Vorpommern als Fachbehörde für Naturschutz Stellung zu den im Rahmen der Zuständigkeit zu vertretenden Belangen des Naturschutzes (z.B. in Verfahren zur Gewinnung mariner Sande, zum Ausbau von Bundeswasserstraßen oder zur Verlegung von Kabeln und Rohrleitungen im Küstengewässer).
Bei Planungen im Bereich der Küstengewässer und sonstiger gemeindefreier Flächen wird grundsätzlich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Fachbehörde für Naturschutz empfohlen.