Genehmigungsverfahren gem. § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage (WEA 8) am Standort der Gemeinde Grimmen innerhalb des Windeignungsgebietes Papenhagen 4/2015 „Papenhagen“ der Fa. WIND-projekt GmbH & Co. 51. Betriebs-KG
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 sowie § 17 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) und § 5 Abs. 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
B 488 - 20.11.2023 - StALU VP - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V. m. § 12 Abs. 1 sowie § 17 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) und § 5 Abs. 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 22.03.2022, in der mit Eingang vom 25.01.2023 ergänzten Fassung, die Fa. WIND-projekt GmbH & Co. 51. Betriebs-KG mit Sitz in 18119 Rostock, Am Strom 1-4 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA 8) des Typs Siemens Gamesa SG 6.6-170 (6.6 MW Nennleistung) mit einer Gesamtbauhöhe von 250 m am Standort der Gemeinde Grimmen innerhalb des Windeignungsgebietes Papenhagen 4/2015 „Papenhagen“ gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), in der zurzeit gültigen Fassung.
Das Vorhaben wurde am 06.03.2023 im Amtlichen Anzeiger Nr. 9 (AmtsBl. M-V/AAz. 2023 S. 121) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht. Der für das o. g. Verfahren anberaumte Erörterungstermin wurde am 26.06.2023 im Amtlichen Anzeiger Nr. 26 (AmtsBl. M-V/AAz. 2023 S. 288) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern (Nr.B 473) sowie auf dem UVP-Portal des Landes M-V abgesagt.
Anstelle des Erörterungstermins gem. § 10 Abs. 6 BImSchG wird eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), in der zurzeit gültigen Fassung in der Zeit vom 27.11.2023 bis 11.12.2023 durchgeführt.
Die Einwender haben bis einschließlich 11.12.2023 die Gelegenheit sich ergänzend zu ihren vorgebrachten Einwendungen und den dazu dargelegten Entgegnungen der Behörden und/oder der Antragstellerin schriftlich oder elektronisch zu äußern. Zu diesem Zweck werden sie von der Genehmigungsbehörde individuell benachrichtigt. Einwender, die sich ausschließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt. Das Vorbringen neuer Einwendungen ist hiermit ausgeschlossen.
Die Konsultationsunterlagen sind auf dem zentralen Internetportal UVP Verbund Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder, Bundesland M-V unter dem Register Erörterungstermin ab dem 27.11.2023 zugänglich.
Link: https://www.uvp-verbund.de
Zusätzlich besteht im oben genannten Zeitraum der Online-Konsultation die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Unterlagen in Papierform im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Ossenreyerstraße 56
18439 Stralsund
Montag 07.00 – 15.30 Uhr
Dienstag 07.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag 07.00 – 15.30 Uhr
Freitag 07.00 – 14.00 Uhr
Über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens wird nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entschieden.



