Wesentliche Änderung gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage und eines Windmessmastes am Standort Willerswalde in der Gemeinde Süderholz

Bekanntmachung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheides gemäß § 10 Abs. 8 S. 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 21a Abs. 1 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) auf Antrag des Vorhabenträgers

B 486 - 06.11.2023 - StALU VP - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheides gemäß § 10 Abs. 8 S. 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 21a Abs. 1 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) auf Antrag des Vorhabenträgers.

Gemäß § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), in der zurzeit gültigen Fassung i. V. m. § 21a Abs. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:

Mit Bescheid vom 31.08.2023 wurde der Fa. Norddeutsche Energie WP 36 GmbH & Co. KG, Straße am Zeltplatz 7 in 18230 Ostseebad Rerik, die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung 1.6.2V-60.029/22-51 gem. § 16 BImSchG im vereinfachten Verfahren gemäß § 19 BImSchG erteilt.

Der verfügende Teil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung hat folgenden Wortlaut: 

  1. Entscheidungsinhalt

1.1 Auf Antrag vom 18.05.2022, in der zuletzt ergänzten Fassung mit Datum vom 19.06.2023, wird der

Fa. Norddeutsche Energie WP 36 GmbH & Co. KG
Straße am Zeltplatz 7 in 18230 Ostseebad Rerik,

unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur wesentlichen Änderung gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG einer Windenergieanlage (hier: WEA 1) erteilt. Die Genehmigung ergeht in Abhängigkeit der Ursprungsgenehmigung Nr. 1.6.2V-60.069/16-51 vom 25.11.2021 an die Fa. Energie Engineering Nord GmbH, Herrenhufenstraße 1 in 17489 Greifswald.

Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß zum einen die geänderte Beschaffenheit sowie Betriebsweise der WEA 1 standorttreu wie in der o. g. Ursprungsgenehmigung in der Gemeinde Süderholz OT Willerswalde und im Weiteren die Änderung des Standortes sowie der Gesamthöhe des Windmessmastes (WMM) entsprechend den nachstehenden Angaben:

 Windenergieanlage (WEA)

WEA-Bezeichnung:                WEA 1
Typ:                                        eno140 mit Serrations
Nabenhöhe:                            129 m
Rotordurchmesser:                 140 m
Gesamthöhe über Grund:      199,4 m
Nennleistung:                         4,2 MW

 Windmessmast (WMM)

Gesamthöhe:                         129 m 

Gemarkung

Flur

Flurstück

Rechtswert a)

Hochwert a)

Willerswalde

1

59/6

33.379.531

5.999.844

  1. a) Lagebezugsystem ETRS89, UTM

Eingeschlossen in die Genehmigung sind die zur Errichtung und zum Betrieb der zu den genehmigten WEA notwendigen Erschließungswege, Stellplätze und der windparkinternen Verkabelung.

1.2 Diese Genehmigung schließt folgende Entscheidung anderer Behörden mit ein oder ersetzt diese (gemäß § 13 BImSchG):

  • die Baugenehmigung nach § 72 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO MV),
  • die Zustimmung zur Errichtung einer Windenergieanlage gemäß § 14 Abs.1 i. V. m. § 12 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

 Die Genehmigung wurde mit Auflagen verbunden.

Die Genehmigung wurde nach Maßgabe der Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides und maßgebend für dessen Ausführung, soweit nicht durch die Nebenbestimmungen eine andere Regelung getroffen wurde.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. 

Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund erhoben werden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs. 1 S. 2 VwGO i. V. m. § 13 a Nr. 1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Der Bescheid wird in der Zeit vom 07.11.2023 bis einschließlich zum 21.11.2023 auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter folgendem Link:

 http://www.stalu-mv.de/vp/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/ 

öffentlich bekannt gemacht. 

Darüber hinaus kann eine Einsichtnahme des Bescheides im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Dienststelle Stralsund, Ossenreyerstraße 56, 18439 Stralsund, in der Zeit vom 07.11.2023 bis 21.11.2023 während der Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do.   von 07.00 – 15.30 Uhr
Die.                  von 07.00 – 17.00 Uhr
Fr.                    von 07.00 – 14.00 Uhr

wahrgenommen werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid als zugestellt (§ 10 Abs. 8 S. 5 BImSchG i. V. m. § 41 Abs. 3 und 4 S. 3 VwVfG M-V)

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