Errichtung und Betrieb von sechs Windkraftanlagen Typ Nordex N149/5.X TCS164 im Windpark Wussentin
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
B 475 - 19.06.2023 - StALU VP - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 10.07.2019 sowie mit dem Änderungsantrag vom 27.07.2022, in der mit Eingang am 22.03.2023 ergänzten Fassung, die Wussentiner Wind GmbH & Co. KG mit Sitz in 24357 Fleckeby, Gut Möhlhorst einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von sechs Windkraftanlage des Typs Nordex N 149/5.X TCS164 (5,7 MW Nennleistung) mit einer Gesamtbauhöhe von 238,60 m gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274, ber. 2021 I S. 123), in der zurzeit gültigen Fassung.
Der Standort der beantragten Anlage befindet sich im potenziellen Windeignungsgebiet „N3/2017 – Wussentin“ gemäß dem endgültigen Entwurf der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (RREP VP) vom November 2022, Landkreis Vorpommern-Greifswald in den Gemeinden Medow und Stolpe an der Spree, Gemarkung Grüttow, Flur 2, Flurstück 16/2 sowie in der Gemarkung Wussentin, Flur 9, Flurstücke 3, 5, 20 und 17 (Bau sowie Rotorüberflug).
Die Inbetriebnahme soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Genehmigungserteilung erfolgen.
Das Vorhaben ist gemäß § 4 BImSchG, in Verbindung mit § 1 sowie Nr. 1.6.2V des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV, neugefasst durch Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), genehmigungsbedürftig.
Das Vorhaben unterliegt gemäß Nr. 1.6.2 Spalte 2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), in der zurzeit gültigen Fassung der Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht.
Auf Antrag des Vorhabenträgers gemäß § 7 Abs. 3 UVPG wird das Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Das Vorhaben ist gem. § 7 Abs. 3 Satz 2 UVPG UVP-pflichtig, der UVP-Bericht wurde vorgelegt.
Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG und §§ 8 bis 10 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV), neugefasst durch Bekanntmachung vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, im Amtlichen Anzeiger - Beilage zum Amtsblatt für M-V und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 4 bis 4 e der 9. BImSchV auszulegenden Unterlagen beinhalten insbesondere folgende umweltbezogene Dokumente:
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Anlage Nr. |
Titel |
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3.5 |
Angaben zu gehandhabten Stoffen inkl. Abwasser und deren Stoffströme |
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4.5 |
Betriebszustand und Schallimmissionen |
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4.6 |
Ermittlung der Schallimmissionen durch Prognose nach TA Lärm |
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4.7 |
Ermittlung des Schattenwurf nach Hinweisen des LAI |
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4.8 |
Vorgeschlagene Maßnahmen zur Überwachung aller Emissionen: · Schattenabschaltmodul · Fledermausmodul |
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8.1 |
Maßnahmen nach Betriebseinstellung sowie Rückbauverpflichtung |
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9.2 |
Angaben zur Abfallbeseitigung und zertifizierten Abfallunternehmen |
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11.1 |
Beschreibung zu wassergefährdender Stoffe/Gemische, mit denen umgegangen wird |
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13.5 |
Sonstiges zu Natur, Landschaft und Bodenschutz: · Landschaftspflegerischer Begleitplan · Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag · Unterlagen zur NATURA2000-Verträglichkeit |
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14.2 |
UVP-Bericht |
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17.1 |
Sonstige Unterlagen: · Visualisierung Denkmalschutz |
Entsprechend §§ 8 - 10 der 9. BImSchV i. V. m. § 20 UVPG sind die Inhalte dieser Bekanntmachung und der auszulegenden Unterlagen (Antragsunterlagen, UVP-Bericht, entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen bzw. relevante Behördenstellungnahmen) vom 26.06.2023 bis 25.07.2023 auf dem zentralen Internetportal des Landes M-V zugänglich. Eine detaillierte Auflistung dieser Unterlagen findet sich ebenda.
Link: https://www.uvp-verbund.de
Es besteht das Angebot zur Einsichtnahme der Unterlagen in Papierform im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Ossenreyerstraße 56
18439 Stralsund
Montag 07:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 07:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 07:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag 07:00 – 15:30 Uhr
Freitag 07:00 – 14:00 Uhr
Zusätzlich können die Unterlagen wie folgt eingesehen werden:
Amt Züssow
Bürgerbüro
Pommersche Straße 27
17506 Gützkow
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
sowie
Amt Anklam-Land
(alte Gemeindeverwaltung)
Hauptstraße 74
17398 Ducherow
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 11:30 Uhr, 12:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 11:30 Uhr, 12:30 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Schriftliche oder elektronische Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom 26.06.2023 bis einschließlich 25.08.2023 im
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Badenstraße 18, 18439 Stralsund,
und in den Ämtern Züssow sowie Anklam-Land mit jeweils gleichlautender Anschrift oder unter Verwendung der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de, bei vollständiger Namens- und Adressangabe, erhoben werden.
Einwendungen sollen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird.
Nach Ablauf dieser Frist sind weitere Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift (vor der Bekanntgabe) unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Soweit vorliegend, werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben, auch beim Fernbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben voraussichtlich,
am 01.11.2023 ab 09.30 Uhr und falls erforderlich an den Folgetagen im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Badenstraße 18
18439 Stralsund
in öffentlicher Sitzung erörtert.
Der Erörterungstermin wird aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden. Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht.



