Errichtung und Betrieb von sieben Windenergieanlagen Nordex N149 im WP Papenhagen
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 sowie § 17 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) und § 5 Abs. 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
B 417 - 27.06.2022 - StALU VP - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 sowie § 17 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) und 5 Abs. 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 23.10.2019, die Fa. innogy Windpark Papenhagen GmbH & Co. KG mit Sitz in 30163 Hannover, Lister Straße 10, mit Anzeige vom 13.11.2020 nunmehr die Fa. RWE Windpark Papenhagen GmbH & Co. KG am gleichen Ort, einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen des Typs Nordex N149 (je 4,5 MW Nennleistung) mit einer Gesamtbauhöhe von jeweils 238,9 m gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.
Das Vorhaben wurde am 27.12.2021 im Amtlichen Anzeiger Nr. 55 (AmtsBl. M-V/AAz. 2021 S. 691) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht. Der für das o. g. Verfahren anberaumte Erörterungstermin wurde am 16.05.2022 im Amtlichen Anzeiger (AmtsBl. M-V/AAz. 2022 S. 237) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern (Nr. B 412) abgesagt.
Anstelle des Erörterungstermins gem. § 10 Abs. 6 BImSchG wird aufgrund der Vorgaben hinsichtlich der COVID-19 Pandemie eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG in der Zeit vom 04.07.2022 bis 18.07.2022 durchgeführt.
Die Einwender haben bis zum 18.07.2022 die Gelegenheit sich nochmals zu ihren vorgebrachten Einwendungen zu äußern. Zu diesem Zweck werden sie von der Genehmigungsbehörde mit den notwendigen Unterlagen extra angeschrieben. Einwender, die sich ausschließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt. Das Vorbringen neuer Einwendungen ist hiermit ausgeschlossen.
Die Konsultationsunterlagen sind auf dem zentralen Internetportal UVP Verbund Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder, Bundesland M-V unter dem Register Erörterungstermin ab dem 04.07.2022 zugänglich.
Link: https://www.uvp-verbund.de
Zusätzlich besteht das Angebot zur Einsichtnahme der Unterlagen in Papierform im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Ossenreyerstraße 56
18439 Stralsund
Montag 07.00 – 15.30 Uhr
Dienstag 07.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag 07.00 – 15.30 Uhr
Freitag 07.00 – 14.00 Uhr
Über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens wird nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entschieden.



