UVP-Verfahren im Windpark Lüssow, Genehmigungsverfahren für acht Windkraftanlagen des Typs GE 5.5-158 der Fa. Naturwind Schwerin GmbH

erneute Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

B390 - 28.06.2021 - StALU VP - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 06.05.2020, in der mit Eingang am 25.11.2020 ergänzten Fassung, die Fa. Naturwind Schwerin GmbH mit Sitz in 19055 Schwerin, Schelfstraße 35 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von acht Windenergieanlage des Typs GE 5.5-158 (5,5 MW Nennleistung) mit einer Gesamtbauhöhe von 240 m gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.

 Der Standort der beantragten Anlagen befindet sich im Vorschlagsgebiet für Windenergieanlagen Nr. 17/2015 „Lüssow“, Landkreis Vorpommern-Greifswald in der Stadt Gützkow:

 

WEA

Gemarkung

Flur

Flurstück

Zuordnung

1

Lüssow

1

28

Rotor

1

Lüssow

1

29

Fundament, Rotor

2

Lüssow

1

34

Fundament, Rotor

2

Lüssow

1

35

Rotor

3

Lüssow

1

25/2

Fundament, Rotor

3

Lüssow

1

24/1

Rotor

3

Lüssow

1

27

Rotor

3

Lüssow

1

25/3

Rotor

4

Lüssow

1

28

Rotor

4

Lüssow

1

25/2

Fundament, Rotor

4

Lüssow

1

26/2

Rotor

4

Lüssow

1

27

Rotor

5

Lüssow

1

36

Fundament, Rotor

6

Lüssow

2

80

Rotor

6

Lüssow

2

81

Fundament, Rotor

6

Lüssow

1

55

Rotor

6

Lüssow

1

52

Rotor

6

Lüssow

1

46

Rotor

6

Lüssow

1

45

Rotor

7

Lüssow

2

84

Fundament, Rotor

7

Lüssow

2

85

Rotor

und in der Gemeinde Schmatzin:

 

WEA

Gemarkung

Flur

Flurstück

Zuordnung

8

Schmatzin

1

172

Rotor

8

Schmatzin

1

171

Rotor

8

Schmatzin

1

275

Fundament, Rotor

8

Schmatzin

1

274

Fundament, Rotor

8

Schmatzin

1

251

Rotor

Die Inbetriebnahme soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Genehmigungserteilung erfolgen.

Das Vorhaben ist gemäß § 4 BImSchG, in Verbindung mit § 1 sowie Nr. 1.6.2V des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV, neugefasst durch Bekanntmachung vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440), genehmigungsbedürftig.

Das Vorhaben unterliegt gemäß Nr. 1.6.2 Spalte 2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), in der zurzeit gültigen Fassung der Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht. Auf Antrag der Vorhabenträgerin gemäß § 7 Abs. 3 UVPG wird das Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Der UVP-Bericht wurde vorgelegt.

Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG und §§ 8, 9, 10 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV), neugefasst durch Bekanntmachung vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, im Amtlichen Anzeiger - Beilage zum Amtsblatt für M-V und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.

Die auszulegenden Unterlagen beinhalten folgende Dokumente:

 

Anlage Nr.

Titel

4.6

Schallimmissionsprognose

4.7

Schattenwurfanalyse

13.2

Landschaftspflegerischer Begleitplan

13.4

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung

14.3

Umweltverträglichkeitsprüfung

 

Entsprechend §§ 8 - 10 9. BImSchV i. V. m. § 20 UVPG und im Hinblick auf die derzeitige COVID-19-Pandemie sind die Inhalte dieser Bekanntmachung und der auszulegenden Unterlagen (Antragsunterlagen, UVP-Bericht, entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen bzw. relevante Behördenstellungnahmen) vom 05.07.2021 bis einschließlich 04.08.2021 auf dem zentralen Internetportal des Landes M-V zugänglich. Eine detaillierte Auflistung dieser Unterlagen findet sich ebenda.

Link: https://www.uvp-verbund.de

Es besteht das Angebot zur Einsichtnahme der Unterlagen in Papierform im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Ossenreyerstraße 56

18439 Stralsund

Montag           07:00 – 15:30 Uhr

Dienstag         07:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch         07:00 – 15:30 Uhr

Donnerstag     07:00 – 15:30 Uhr

Freitag            07:00 – 14:00 Uhr

Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist zur Gewährleistung der Hygiene- und Abstandsvorgaben eine Einsichtnahme ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 03831-696 0 möglich. Die Terminabsprache soll Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 und 15:30 Uhr und Freitag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr erfolgen.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.

Zusätzlich können die Unterlagen wie folgt eingesehen werden:

Amt Anklam-Land,

Außenstelle Ducherow,

Hauptstraße 24, 17398 Ducherow,

Montag           09:00 – 11:30 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr

Dienstag         09:00 – 11:30 Uhr und 12:30 – 18:00 Uhr

Donnerstag     09:00 – 11:30 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr

Freitag            09:00 – 12:00 Uhr.

Die Einsicht der Unterlagen erfolgt nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 039727 2500.

Und im Amt Züssow,

Fachbereich Bau und Grundstücksmanagement,

Bürgerbüro Gützkow,

Pommersche Straße 27, 17506 Gützkow

Zimmer 1 (Trauungsraum) im Erdgeschoss,

Dienstag         08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag     08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag            08:00 – 12:00 Uhr.

Das Rathaus wird nach vorheriger Terminvergabe geöffnet. Die Terminabsprache erfolgt telefonisch unter 038355 643 216 mit der zuständigen Sachbearbeiterin.

Für alle Besucher gilt neben der Registrierungspflicht auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Amtsgebäuden. Aus Sicherheitsgründen dürfen maximal zwei Personen, die nachweislich in einem gemeinsamen Haushalt leben, sich gleichzeitig in den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten anmelden und aufhalten.

Schriftliche oder elektronische Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom 05.07.2021 bis einschließlich 04.09.2021 im

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern Dienststelle Stralsund Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft Badenstraße 18, 18439 Stralsund,

und in den oben genannten Ämtern, oder unter Verwendung der Mailadresse

poststelle@staluvp.mv-regierung.de, bei vollständiger Namens- und Adressangabe, erhoben werden.

Einwendungen sollen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht der

des Einwenders verletzt wird.

Nach Ablauf dieser Frist sind weitere Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass ihr oder sein Name und Anschrift (vor der Bekanntgabe) unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Soweit vorliegend, werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben, auch beim Fernbleiben der Antragstellerin oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, voraussichtlich,

am 17.11.2021 ab 09.30 Uhr und falls erforderlich an den Folgetagen im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Dienststelle Stralsund

Badenstraße 18

18439 Stralsund

in öffentlicher Sitzung erörtert.

Der Erörterungstermin wird aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.