Durchführung Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Enercon E138 EP3 E2

Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens gemäß § 10 Absatz 3 BImSchG

B 415 - 13.06.2022 - StALU VP - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

BEKANNTMACHUNG nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 13.06.2022

Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern als der zuständigen Genehmigungsbehörde stellte mit Antrag vom 26.05.2016, geändert mit Datum vom  21.01.2021, zuletzt in der mit Datum vom 27.01.2022 ergänzten Fassung, die  Energie Engineering Nord GmbH (EEN GmbH) mit Sitz in 17489 Greifswald, Herrenhufenstraße 1 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Enercon E138 EP3 E2 mit einer Nennleistung von 4.200 KW, einer Nabenhöhe von 160 m und einer Gesamtbauhöhe von 229,3 m gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17.  Mai  2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), in der zurzeit gültigen Fassung.

Der Standort der beantragten Anlage befindet sich im Windeignungsgebiet 2/2015 Hugoldsdorf gemäß dem Entwurf 2020 der zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern (RREP VP) im Landkreis Vorpommern- Rügen der Gemeinde Eixen, Gemarkung Leplow, Flur 1, Flurstück 239 (Fundament und Rotorüberflug).

Die Inbetriebnahme soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Genehmigungserteilung erfolgen.

Das Vorhaben ist gemäß § 4 BImSchG, in Verbindung mit § 1 sowie Nr. 1.6.2V des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV, neugefasst durch Bekanntmachung vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440), genehmigungsbedürftig.

Das Vorhaben unterliegt gemäß Nr. 1.6.2 Spalte 2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), in der zurzeit gültigen Fassung der Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls. Durch den Vorhabensträger wurde jedoch gemäß § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Folglich entfällt die Vorprüfung und die UVP- Pflicht ergibt sich aus § 7 Abs. 3 S. 2 UVPG. Der UVP-Bericht wurde vorgelegt.

Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG und §§ 8 bis 10 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV), neugefasst durch Bekanntmachung vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, im Amtlichen Anzeiger - Beilage zum Amtsblatt für M-V - und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 4 bis 4e der 9. BImSchV auszulegenden Unterlagen beinhalten insbesondere folgende umweltbezogenen Dokumente:

 

Anlage Nr.

Titel

4.7.1

Schallgutachten

4.7.2

Schattenwurfgutachten

5.1

Vorgesehene Maßnahmen zum Schutz vor und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen

8.1

Vorgesehene Maßnahmen für den Fall der Betriebseinstellung

9.1

Vorgesehene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung oder Beseitigung von Abfällen

13.5.1

Landschaftspflegerischer Begleitplan vom 21.07.2021

13.5.2

Fachbeitrag Artenschutz vom 21.07.2021

13.5.3

Unterlage zur NATURA2000 - Prüfung vom 21.07.2021,

14.2

UVP-Bericht vom 21.07.2021

Entsprechend §§ 8 - 10 9. BImSchV i. V. m. § 20 UVPG sind die Inhalte dieser Bekanntmachung und der auszulegenden Unterlagen (Antragsunterlagen, UVP-Bericht, entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen bzw. relevante Behördenstellungnahmen) vom 20.06.2022 bis einschließlich 19.07.2022 auf dem zentralen Internetportal des Landes M-V zugänglich. Eine detaillierte Auflistung dieser Unterlagen findet sich ebenda.

Link: https://www.uvp-verbund.de

Es besteht das Angebot zur Einsichtnahme der Unterlagen in Papierform im

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Dienststelle Stralsund

Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Ossenreyerstraße 56

18439 Stralsund

Mo., Mi., Do. von 07.00 - 15.30 Uhr,

Di.                   von 07.00 - 17.00 Uhr,

Fr.                   von 07.00 - 14.00 Uhr

Zusätzlich können die Unterlagen wie folgt eingesehen werden:

Amt Recknitz-Trebeltal

Karl-Marx-Str. 18

18465 Tribsees

Di.                   von 08.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr

Do.                 von 08.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr

Fr.                   von 08.00 – 12.00

Amt Franzburg-Richtenberg

Der Amtsvorsteher

Ernst-Thälmann-Straße 71

18461 Franzburg

Mo. – Do.      von 08.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr

Fr.                   von 08.00 – 12.00

nach vorheriger Terminabsprache unter Tel. Nr. 038322 / 54 - 100

Schriftliche oder elektronische Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom 20.06.2022 bis einschließlich 19.08.2022 im

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Dienststelle Stralsund

Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft

Badenstraße 18, 18439 Stralsund,

und in den Ämtern Amt Recknitz-Trebeltal und Amt Franzburg-Richtenberg mit jeweils gleichlautender Anschrift oder unter Verwendung der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de, bei vollständiger Namens- und Adressangabe, erhoben werden.

Einwendungen sollen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird.

Nach Ablauf dieser Frist sind weitere Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift (vor der Bekanntgabe) unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Soweit vorliegend, werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben, auch beim Fernbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben voraussichtlich,

am 11.10.2022 ab 9.30 Uhr und falls erforderlich an den Folgetagen im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Dienststelle Stralsund

Badenstraße 18

18439 Stralsund

in öffentlicher Sitzung erörtert.

Der Erörterungstermin wird aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt, sofern gültige Einwendungen vorliegen. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden. Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht.