Windenergieanlagen im Vorschlagsgebiet 14/2015 Behrenhoff, Landkreis Vorpommern-Greifswald
Bekanntmachung des Vorhabens und öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
B 246 - 22.08.2016 - StALU VP - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Eingang vom 29.03.2016 die Fa. Windpark Behrenhoff GmbH & Co. KG mit Sitz in 17498 Behrenhoff, An der Seewiese 21 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 8 Windkraftanlagen des Typs Enercon E-126 EP4 mit einer Gesamtbauhöhe von 198,5 m, gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG, in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1839).
Die Standorte der beantragten Anlagen befinden sich im Vorschlagsgebiet für Windenergieanlagen(WEA) Nr. 14/2015 „Behrenhoff“, Landkreis Vorpommern-Greifswald, in der Gemeinde Behrenhoff, Gemarkung Behrenhoff, Flur 1, Flurstücke 195, 210, 200, 203, Gemarkung Müssow, Flur 1 Flurstück 205 und in der Stadt Gützkow, Gemarkung Dargezin, Flur 2, Flurstücke 18/3, 33/1, 33/2.
Die Inbetriebnahme soll im 2. Halbjahr 2017 erfolgen.
Das Vorhaben ist gemäß § 4 BImSchG, in Verbindung mit § 1 sowie Nr. 1.6.2V des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV, neugefasst durch Bekanntmachung vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. April 2015 (BGBl. I S. 670) genehmigungsbedürftig.
Auf Antrag des Vorhabenträgers wird gemäß § 19 Abs. 3 BImSchG das Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 10 BImSchG durchgeführt.
Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG in Verbindung mit §§ 8 bis 10 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV neugefasst durch Bekanntmachung vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 28. April 2015 (BGBl. I S. 670), öffentlich bekannt gemacht.
Der Antrag, die Antragsunterlagen und bisher eingegangene behördliche Stellungnahmen mit Angaben über die Auswirkungen der Anlage auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit oder mit enthaltenen Empfehlungen über die Begrenzung dieser Auswirkungen sind gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom 29. August 2016 bis einschließlich 28. September 2016 zur Einsichtnahme ausgelegt im:
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Ossenreyerstraße 56
18439 Stralsund
Mo., Mi., Do. von 7.00 – 15.30 Uhr
Di. von 7.00 – 17.00 Uhr
Fr. von 7.00 – 14.00 Uhr
und zusätzlich im:
Amt Landhagen
Theodor-Körner-Str. 36
17498 Neuenkirchen
Mo., MI, Do von 8.30 – 16.00 Uhr
Di. von 8.30 – 18.00 Uhr
Fr. von 8.30 – 12.00 Uhr
Amt Züssow, Bürgerbüro Gützkow
Pommersche Straße 27
17506 Gützkow
Mo., Mi., Do von 7.30 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
Di. von 7.30 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Fr. von 7.30 – 12.00 Uhr
Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom 29. August 2016 bis einschließlich 12. Oktober 2016 schriftlich bei einem der oben bezeichneten Ämter erhoben werden. Einwendungen sollen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird.
Nach Ablauf dieser Frist sind weitere Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift (vor der Bekanntgabe) unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Soweit vorliegend, werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben, auch beim Fernbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben voraussichtlich,
am 23. November 2016 ab 09.30 Uhr
und falls erforderlich an den Folgetagen im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Badenstraße 18
18439 Stralsund
in öffentlicher Sitzung erörtert.
Der Erörterungstermin wird aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.



