Windkraftanlagen im Bereich des StALU Mecklenburgische Seenplatte

Windkraftanlagen sind ab einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern genehmigungsbedürftig. Im Amtsbereich befinden sich gegenwärtig etwa 500 Windkraftanlagen in Betrieb. Mit den Bestandsanlagen werden bereits ca. 990 MW (Nennleistung) Strom erzeugt.

Die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen sind i.d.R. ausschließlich in dafür regionalplanerisch ausgewiesenen Windeignungsgebieten zulässig. In der Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte befinden sich gegenwärtig 20 raumordnerisch ausgewiesene Eignungsgebiete für Windkraftanlagen mit einer Größe von bis zu 510 ha und einer Gesamtfläche von ca. 2.700 ha. Diese sind im aktuell gültigen aber derzeit in Fortschreibung befindlichen Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte (RREP MS) ausgewiesen. In der Planungsregion Vorpommern wird gegenwärtig das RREP neu aufgestellt. Ausgewiesene Windeignungsgebiete gibt es in der Planungsregion derzeit nicht.