Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Vestas V112 beim gleichzeitigen Rückbau von 4 Windenergieanlagen Nordex N54, im Windeignungsgebiet Völschow

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 07. April 2015

Nr.10/15  | 07.04.2015  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Die Windprojekt Entwicklung und Betrieb Erich Preißler mit Sitz in 25813 Husum hat mit Schreiben vom 29. August 2013 einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt geändert wurde durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. S. 1740), für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Vestas V112, Nabenhöhe 140,00 Meter, Gesamthöhe 196,00 Meter, beim gleichzeitigen Rückbau von 4 Windenergieanlagen Nordex N54, im Windeignungsgebiet Völschow gestellt.

Der Standort der Anlagen befindet sich in der Gemeinde Völschow im Landkreis Vorpommern-Greifswald.

Das Vorhaben ist nach Nummer 1.6.2. Spalte c des Anhanges 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 3756) genehmigungsbedürftig. Die Notwendigkeit für ein Verfahren nach § 10 BImSchG mit Beteiligung der Öffentlichkeit ergibt sich aus § 3 b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist, in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c der 4. BImSchV. Daher wird das Verfahren gemäß § 10 Absatz 3 BImSchG in Verbindung mit § 8 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 1000) geändert worden ist, hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag und die Antragsunterlagen liegen

vom 14. April 2015 bis einschließlich 15. Mai 2015 im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Abteilung Immissions- und Klimaschutz
Helmut-Just-Straße 4
17036 Neubrandenburg

während der Dienststunden in der Zeit von

Montag bis Donnerstag: 8:30 - 11:30 Uhr und 12:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr - 11:30 Uhr

und zusätzlich im Amt Jarmen-Tutow
Bauamt
Dr.-Georg-Kohnert-Str. 5
17126 Jarmen

während der Sprechzeiten

Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten Termine bitte telefonisch vereinbaren!

Telefon: 039997 152 0
Fax: 039997 152 90
E-Mail: svjarmen@amt-jarmen-tutow.de

zur Einsichtnahme aus.

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Auslegung, beginnend mit der Auslegung der Unterlagen am 14. April 2015, und in der ihr nachfolgenden 14-tägigen Einwendungsfrist bis einschließlich 29. Mai 2015 schriftlich bei den oben bezeichneten Behörden erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen berührt werden, bekanntgegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Sofern die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erörterungsfähig und auch erörterungsbedürftig sind, werden im Ermessen der Behörde, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, die Einwendungen voraussichtlich

am 10. Juni 2015 ab 10:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus
Dorfstraße 78
17129 Völschow

erörtert.

Der Erörterungstermin ist öffentlich. Die Zustellung der Entscheidung an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

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