Biogasanlage mit BHKW der Günter Ehmen KG, 17219 Ankershagen
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Neubrandenburg vom 12.11.2007
Der Landwirtschaftsbetrieb Günter Ehmen KG in 17219 Ankershagen, Mühlenstraße 8, hat gemäß § 16 BImSchG einen Antrag auf die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage mit BHKW zur energetischen Nutzung von Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen mit einer elektrischen Leistung von 0,499 MW in der Gemarkung Ankershagen, Flur 3, Flurstücke 56/3, 58/2, 58/3, 59, 60 und 61 gestellt.
Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Neubrandenburg als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.3.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.2005 (BGBl. I S. 1757), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes - Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.