Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) gemäß § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 11.08.2014

Nr.035/14  | 11.08.2014  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Mit Bescheid G 025/14 vom 24. Juli 2014 wurde der BIOG-Biogas-Sandhagen GmbH, 17099 Galenbeck OT Sandhagen, Am Berge 1, eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

Diese Genehmigung umfasst die Erweiterung/Änderung des Betriebes der baurechtlich genehmigten Biogasanlage mit BHKW (alt: 252 kWel.) zur energetischen Nutzung von Biogas, durch Austausch des alten BHKW durch ein neues BHKW (370 kWel., Feuerungswärmeleistung 0,932 MWFWL), am Standort Sandhagen, Am Berge 1, Gemarkung Kotelow, Flur 2, Flurstück 49/12, sowie die Erhöhung des Einsatzes von Rindergülle auf 137 t/Tag.

Die Anlage dient der Erzeugung von 1,52 Mio. Nm³ Biogas (Rohgas)/a.

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen erteilt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 VwGO kann durch den Antragsteller Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.

Eine Ausfertigung des Bescheides liegt in der Zeit vom 12.08.2014 bis einschließlich 25.08.2014

im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Helmut-Just-Str. 4, 17036 Neubrandenburg (3. Etage) während der Dienststunden in der Zeit von 7:00 bis 15:30 Uhr (dienstags bis 16:30 Uhr, freitags bis 12:00 Uhr)

und im Amt Friedland, 17098 Friedland, Riemannstraße 42, während folgender Zeiten:

Dienstag     09:00-12:00 Uhr und 13:00-17:30 Uhr
Mittwoch    09:00-12:00 Uhr
Donnerstag 13:00-16:00 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.