Vorhaben der Firma UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Leibnitzplatz 1 in 18055 Rostock für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage im Windeignungsgebiet Altentreptow-West
Amtliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 2 und 3 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)
Nach Auslegung des Antrags und Ablauf der Einwendungsfrist am 16.08.2012 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:
Der mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 02.07.2012 für das o.g. Genehmigungsverfahren anberaumte Erörterungstermin am 27.09.2012 entfällt.
Insbesondere gilt diese öffentliche Bekanntmachung gegenüber allen, die Einwendungen zu den ausgelegten Antragsunterlagen erhoben haben.
Diese Entscheidung ist gemäß § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht isoliert anfechtbar. Sie stellt keine Absichtserklärung der Genehmigungsbehörde über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens im Sinne von § 38 Landesverwaltungsverfahrensgesetz M-V dar.
Über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens wird nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes entschieden.
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Neubrandenburg, den 10.09.2012