Vorhaben der new environplasma Verwertungscenter GmbH, Pleetzer Weg 3, 17098 Friedland zur dauerhaften Betriebsgenehmigung einer Anlage zur Herstellung von Nichteisenrohmetallen aus sekundären Rohstoffen nach dem PyroArcR-Verfahren
Amtliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 2 und 3 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)
Nach Auslegung des Antrags und Ablauf der Einwendungsfrist am 13.07.2012 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:
Der mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 29.05.2012 für das o.g. Genehmigungsverfahren anberaumte Erörterungstermin am 26.09.2012 entfällt.
Diese Entscheidung ist gemäß § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht isoliert anfechtbar. Sie stellt keine Absichtserklärung der Genehmigungsbehörde über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens im Sinne von § 38 Landesverwaltungsverfahrensgetz M-V dar.
Über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens wird nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes entschieden.
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Neubrandenburg, den 10.09.2012