Erweiterung der bestehenden Milchviehanlage am Standort Leizen
Amtliche Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 14. August 2012
Die Sievers Ramm GbR, Plauer Chaussee 11 in 17209 Leizen beabsichtigt die Erweiterung der bestehenden Milchviehanlage am Standort Leizen, Gemarkung Leizen, Flur 3, Flurstück 234/3.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als Genehmigungsbehörde hat das Vorhaben gemäß § 3c Satz 1 UVPG in Verbindung mit Nummer 7.5.1 der Anlage 1 des UVPG einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles unterzogen.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.
Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.