Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage am Standort Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Altkreis Demmin), Gemeinde Altentreptow, Gemarkung Altentreptow
Amtliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 und 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. §§ 8 und 9 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)- Auslegung der Antragsunterlagen vom 03.07.2012 bis zum Ablauf des 02.08.2012 und Erörterungstermin am 27.09.2012
Die Firma UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Leibnitzplatz 1 in 18055 Rostock, beantragt eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage am Standort Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Altkreis Demmin), Gemeinde Altentreptow, Gemarkung Altentreptow, Flur 1, Flurstück 36 bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS). Die Inbetriebnahme der Anlage ist für das 4. Quartal 2012 vorgesehen.
Die Errichtung und der Betrieb der Anlage bedürfen der Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.6 Spalte 2 des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV). Das Genehmigungsverfahren erfolgt entsprechend § 19 Abs. 3 BImSchG auf Antrag des Vorhabensträgers nicht im vereinfachten, sondern in einem förmlichen Genehmigungsverfahren (mit Öffentlichkeitsbeteiligung).
Die Antragsunterlagen liegen vom 03.07.2012 bis zum Ablauf des 02.08.2012 im StALU MS, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Helmut-Just-Str. 4, 17036 Neubrandenburg (Oststadt) in der 4. Etage Zimmer 409 während der Dienstzeiten
montags bis donnerstags 09:00 – 11:30 Uhr und 12:00 – 15:30 Uhr,
freitags 09:00 – 11:30 Uhr
als auch im Bürgerbüro des Amtes Treptower Tollensewinkel, im Rathaus der Stadt Altentreptow, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow während der Dienstzeiten
montags: 09:00 – 16:00 Uhr
dienstags: 07:00 – 18:00 Uhr
donnerstags: 09:00 – 16:00 Uhr
freitags: 09:00 – 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
Einwendungen gegen das Vorhaben können beginnend am 03.07.2012 bis einschließlich 16.08.2012 schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte und beim Amt Treptower Tollensewinkel erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Zuständigkeit von den Einwendungen berührt wird, bekanntgegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Sofern gegen das Vorhaben Einwendungen form- und fristgemäß erhoben worden sind, können diese gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.
Der Erörterungstermin findet am 27.09.2012 ab 10.00 Uhr und, falls erforderlich, am Folgetag ab 10.00 Uhr im Fritz-Reuter-Haus, Oberbaustraße 62, 17087 Altentreptow statt.
Der Erörterungstermin ist öffentlich. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Neubrandenburg, den 15.06.2012