Errichtung und Betrieb einer Kälbermastanlage mit 1.387 Tierplätzen am Standort Verchen

Amtliche Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Nr.020/11  | 06.04.2011  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Die Hof Bornitz Ricarda und Kai-Uwe Flöthmann GbR, Bornitz 1, 17111 Verchen beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Kälbermastanlage mit 1.387 Tierplätzen am Standort Verchen, Gemarkung Verchen, Flur 5, Flurstücke 22/1 und 22/2.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als Genehmigungsbehörde hat das Vorhaben gemäß § 3c Satz 2 UVPG in Verbindung mit Nummer 7.6.1 der Anlage 1 des UVPG einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles unterzogen.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.

Neubrandenburg, den 6. April 2011