Errichtung und Betrieb einer Junghennenanlage mit 39.900 Tierplätzen am Standort Schwarz

Amtliche Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Nr.019/11  | 23.03.2011  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Die Agrargesellschaft Schwarz mbH, Dorfstraße 2, 17252 Schwarz beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Junghennenanlage mit 39.900 Tierplätzen am Standort Schwarz, Gemarkung Schwarz, Flur 2, Flurstück 61/4.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als Genehmigungsbehörde hat das Vorhaben gemäß § 3c Satz 2 UVPG in Verbindung mit Nummer 7.2.3 der Anlage 1 des UVPG einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles unterzogen.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.

Neubrandenburg, den 23. März 2011