Erweiterung und Umstrukturierung der bestehenden Milchviehanlage am Standort Alt Tellin

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Nr.042/10  | 03.12.2010  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Die Rinderzucht Tollensetal GmbH, Dorfstraße 46, 17129 Alt Tellin, beabsichtigt die Erweiterung und Umstrukturierung der bestehenden Milchviehanlage am Standort Alt Tellin, Gemarkung Alt Tellin, Flur 1, Flurstücke 1/5, 22/2, 88 und 91/2.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als Genehmigungsbehörde hat das Vorhaben gemäß § 3c Satz 1 UVPG in Verbindung mit Nummer 7.5.1 der Anlage 1 des UVPG einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles unterzogen.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.