Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage in Friedland
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Biogas Kuhnwald GbR, 17098 Friedland, Galgenberg 2 B, hat gemäß § 4 BImSchG einen Antrag auf die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage mit zwei Blockheizkraftwerken zur energetischen Nutzung von Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen mit einer elektrischen Leistung von je 250 kWel. sowie einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 1,334 MWFWL am Standort 17098 Friedland, Pferdehutung, Gemarkung Friedland, Flur 182, Flurstücke 45, 46, 47, 48 und 52/2 gestellt.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.3.2 und 9.1.4 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes - Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.
Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.
Neubrandenburg, den 1. Dezember 2010