Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage zur Produktion von 700 Nmģ/h Rohbiogas sowie einer Gasaufbereitungsanlage und Gaseinspeiseanlage mit einer Kapazität von 300 Nmģ Biomethan am Standort 17207 Groß Kelle
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Die Malchower Stadtwerke, 17213 Malchow,Straße der Jugend 2, haben gemäß § 4 BImSchG einen Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage zur Produktion von 700 Nmģ/h Rohbiogas sowie einer Gasaufbereitungsanlage und Gaseinspeiseanlage mit einer Kapazität von 300 Nmģ Biomethan am Standort 17207 Groß Kelle, Gemarkung Groß Kelle, Flur 1, Flurstück 22/16, gestellt.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 9.1.4 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes - Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.
Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.