Errichtung und Betrieb einer Elterntierlegehennenanlage mit 39.960 Tierplätzen am Standort Rödlin, Gemarkung Rödlin, Flur 6, Flurstücke 9/1 und 8

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Nr.035/10  | 09.11.2010  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Die Rödliner Agrarproduktion GmbH & Co. KG, Blankenseer Straße 69, 17237 Rödlin, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Elterntierlegehennenanlage mit 39.960 Tierplätzen am Standort Rödlin, Gemarkung Rödlin, Flur 6, Flurstücke 9/1 und 8.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als Genehmigungsbehörde hat das Vorhaben gemäß § 3c Satz 2 UVPG in Verbindung mit Nummer 7.4.3 der Anlage 1 des UVPG einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles unterzogen.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.