Wesentliche Änderung der Tierhaltungsanlage Zepkow
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV Auslegung des Bescheids / Veröffentlichung der Änderungsgenehmigung
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a 9. BImSchV gibt das StALU MS bekannt:
Mit Bescheid ÄG 006/26 vom 29.07.2026 (Az. StALU MS 52-571/1738-2/2023), wurde der Agrar GmbH Zepkow, 17209 Zepkow eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung gemäß § 16 BImSchG i. V. m. der Nummer 7.1.3.1 (GE) des Anhangs 1 zur 4. BImSchV erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
1.1 Entscheidungsumfang
Die Umnutzung der Rinderanlage zur Hähnchenmastanlage mit 199.492 Tierplätzen in 17209 Zepkow, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (LK MSE), Gemarkung Zepkow, Flur 1, Flurstücke 157/6 (tlw.) und 157/7 (tlw.) wird genehmigt.
1.2 Entscheidungsinhalt
Die Hähnchenmastanlage besteht zukünftig aus fünf Stallgebäuden für Masthähnchen sowie den notwendigen Nebeneinrichtungen.
Die Genehmigung umfasst die Umnutzung, die Errichtung und den Betrieb folgender Betriebseinheiten (BE):
- BE 9 Umbau Jungrinderstall zur Haltung von Masthähnchen mit 34.850 Tierplätzen inkl. Einbau eines Kaltscharraumes in
die bestehende Gebäudehülle im Bereich der nördlichenTraufseite des Gebäudes (BE 61)
- BE 33 a-d Umbau Rinderstall zur Haltung von Masthähnchen mit 164.642 Tierplätzen in vier Einzelställe inkl. Anbau je
eines Kaltscharraumes an die nördliche und südlicheTraufseite des Gebäudes (BE 59 und 60)
Stallbelegung: 33 a 41.156 Tierplätze
33 b 40.948 Tierplätze
33 c 41.156 Tierplätze
33 d 41.382 Tierplätze
-BE 55 Errichtung eines Sammelbehälters für verschmutztes Reinigungswasser mit einer Kapazität von 200 m³
-BE 56 - 57 Errichtung von 12 Futtersilos a 43 m³
-BE 62 - 66 Errichtung bzw. Aufstellen von fünf Wärmetauschern
BE 33 a Leistung 22.300 m³/h
BE 33 b Leistung 18.400 m³/h
BE 33 c Leistung 18.400 m³/h
BE 33 d Leistung 22.300 m³/h
BE 9 Leistung 22.300 m³/h
-Rückbau bzw. Abriss von Altgebäuden
- BE 29 Teilrückbau Sozialgebäude
- BE 31 – 32 Rückbau Rampe
- BE 35 Rückbau Futterhaus
- BE 36 Rückbau Verbindungsbau
Die Masthähnchen werden während der Kurz- und Mittelmast (bis 1,6 kg bzw. 2,5 kg pro Tier, bis 42. Lebenstag) in Bodenhaltung auf Einstreu gehalten. Ein s.g. Vorgriff von ~10 % der Tiere ist zum 33. Lebenstag geplant. Die Besatzdichten pro m² nutzbarer Stallgrundfläche sind in der Endphase der Mast in der Kurzmast mit 35 kg und in der Mittelmast mit 39 kg festgeschrieben.
Die Stallgebäude BE 33b und 33c verfügen über keinen Kaltscharraum. Die Kaltscharräume der Ställe 9, 33a und 33d sind durch ein Windschutznetz getrennt und gewährleisten damit den Außenklimareiz. Die Kaltscharrräume werden witterungsgeschützt und mit einer flüssigkeitsundurchlässigen Betonbodenplatte ausgeführt. Dieser Bereich ist unmittelbar vom Stallinnenraum zugänglich und mit Einstreumaterial ausgestattet.
Alle Hähnchen haben Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem Beschäftigungsmaterial in angemessener Menge und Form. Zur Anwendung kommt in diesen Ställen Stroh oder Dinkelspelzen, welches als Einstreu und als bepickbares Material genutzt wird. Das Stroh wird nach Bedarf regelmäßig nachgestreut.
Die Lüftung in den jeweiligen Ställen wird als Unterdrucklüftung mit einem Sommerluftvolumenstrom von 4,5 m³/h je kg Lebendmasse ausgelegt. Hierbei werden jeweils am östlichen Giebelende eines Stallgebäudes ein Abluftturm mit 16 Abluftschächten (12 m Höhe) errichtet. (BE 67 - 71) Der notwendige Gesamtsommerluftvolumenstrom je Stall wird durch 16 Dachfirst-Ventilatoren vom Typ FF091 realisiert. Die Frischluftzufuhr erfolgt über 16 Fumuseinheiten je Stall über Dachfirst sowie eingebaute Giebelwand-Zuluftventile. Die Steuerung der Fumuselemente und Zuluftwandventile wird mittels thermostatisch regelbarer Stellmotoren vorgenommen.
Die Beheizung der Ställe erfolgt über Warmluftkonvektoren in Kombination mit Wärmetauschern. Zur Hyperthermieprophylaxe in den Sommermonaten wird für eine optimale Temperierung ein Verneblungssystem installiert, welches Trinkwasser über spezielle Hochdruckdüsen fein vernebelt. Die Wärmeenergie wird dabei in Verdunstungskälte umgesetzt, so dass die Temperatur sinkt. Die Steuerung erfolgt über einen Klimacomputer. Zur Emissionsminderung vom Ammoniak um bis zu 69 % soll neben der Installation der Wärmeaustauscher das Einstreumaterial „Improbed“ verwendet werden. Eine Alarmanlage sichert bei Ausfall der Lüftung durch ihre Gestaltung auch bei Abwesenheit des Personals die Alarmierung des Verantwortlichen. Eine Notstromversorgung ist über ein Notstromaggregat sichergestellt.
Die Fütterung der Tiere erfolgt über eine stationäre Trockenfütterung. Das Futter gelangt aus den geplanten Futtersilos (BE 56 – 57) in den wägbaren Vorratsbehälter und von dort weiter mittels Rohrförderer zu den einzelnen Futterlinien. Im Stall wird das Futter über Rundfutterautomaten (ad libitum-Fütterung) an die Tiere verabreicht, deren Höhe wird dem Wachstum der Tiere angepasst. Es wird gewährleistet, dass den Tieren mindestens 0,66 cm nutzbare Trogseite pro kg Lebendmasse zur Verfügung stehen.
Zur Tränkwasserversorgung kommen in den Ställen Tränklinien mit Tränknippeln und Auffangschale, die nicht mehr als 2 m von den Rundfutterautomaten entfernt sind, zum Einsatz. Die Installation der Tränkwasserversorgung ist so vorgesehen, dass für ca. 15 Tiere jeweils ein Tränknippel zur Verfügung steht. Die Tränkwasserversorgung erfolgt über das öffentliche Trinkwassernetz.
Die Stallgebäude werden über die in den Stalllängsseiten vorgesehenen Fenster durch Tageslichteinfall beleuchtet (Tageslichteinfallfläche > 3 Prozent der Stallgrundfläche). Zur Gewährleistung einer Ausleuchtung des Aktivitätsbereiches der Tiere inkl. der Versorgungseinrichtungen (Futter und Wasser) wird eine künstliche Beleuchtung im Gebäude installiert, welche eine gleichmäßige Mindestlichtstärke von 20 Lux in Tierhöhe gewährleistet. Für die Dunkelphase wird im Tierbereich eine Notbeleuchtung installiert, die eine Lichtstärke von 2 Lux sichert.
Nach jedem Mastzyklus wird der Stall ausgemistet, desinfiziert und anschließend zur Neueinstallung vorbereitet. Der anfallende Mist wird direkt nach der Ausstallung in Container verbracht und von einem Unternehmen abgeholt. Nach Abschluss der Reinigungsarbeiten mit Warmwasserhochdruckreinigungsgeräten wird ein DLG gelistetes Desinfektionsmittel vernebelt. Das anfallende Reinigungswasser wird in den Sammelbehälter (BE 55) mit einer Kapazität von 200 m³ abgeleitet. Desinfektionsmittelreste gelangen nicht in das Reinigungswasser, da die Desinfektion nach der Reinigung und Trocknung der Stallanlagen erfolgt. Das Verbleiben des anfallenden Niederschlagswassers wird in der Wasserrechtlichen Erlaubnis WE 001/26, ausgestellt durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte am 29.07.2026, geregelt.
Für die Lagerung der Tierkadaver ist ein geschlossener, leicht zu reinigender Behälter vorhanden (BE 8). Der Behälter wird zur Abholung an die Zufahrt zum Betriebsgelände gebracht. Die Dimensionierung des Behälters ist ausreichend um tote Tiere bis zum Abtransport aufzubewahren. Die Entsorgung der Tierkörper erfolgt durch die der zuständigen Tierkörperverwertungsanstalt. Es besteht die Regelung, dass die Entsorgung nach telefonischer Beauftragung über einen Sammelwagen erfolgen kann. Die Verwertung der Tiere in der Tierkörperverwertungsanstalt ist auch im Seuchenfall gesichert. Der Betriebsleiter ist dafür verantwortlich, dass der Bestand mindestens zweimal täglich von einem sachkundigen Angestellten kontrolliert wird. Hierbei werden die gefallenen Tiere sofort aus den Ställen entfernt und in dem beschriebenen Behälter bis zur Abholung gelagert.
1.3 Eingeschlossene Entscheidungen
Diese immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt nach § 13 BImSchG insbesondere die Baugenehmigung gemäß § 72 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) und die naturschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 12 Abs. 6 i. V. m. § 40 NatSchAG M-V ein.
Weiterhin wurde im Verfahren eine artenschutzrechtliche Prüfung auf der Grundlage des § 44 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) durchgeführt. Danach werden bei Einhaltung der Vorsorgemaßnahmen gemäß Auflage 2.5.5 keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände aus § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt.
Die Festlegung von Risikomanagementmaßnahmen erfolgt gemäß § 15 Abs. 2 Satz 3 Trinkwassereinzugsgebietsverordnung (TrinkwEGV).
1.4 Entscheidungsunterlagen
Als Entscheidungsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen lagen entsprechend §§ 3, 4 und 4 a-d und 5 der 9. BImSchV folgende Unterlagen vor:
- Antragsunterlagen nach § 16 BImSchG Blatt 001 – 682
- Brandschutznachweis und Prüfbericht zum vorbeugenden
und abwehrenden Brandschutz
Prüfbericht Nr. 2421/2025-212-MV25-039-0 Blatt 683 – 702
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen erteilt.
Für den Bescheid gilt folgende
2. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs. 1 S. 2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes M-V (GerStrukGAG MV) Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7a, 17489 Greifswald erhoben werden.
Gegen die Kostenentscheidung allein kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.
3. Umweltverträglichkeitsprüfung
Für das Vorhaben wurde nach Nr. 7.3.1 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbstständiger Teil im Genehmigungsverfahren durchgeführt.
4. Maßgebliches BVT-Merkblatt:
„Beste verfügbare Techniken (BVT) für die Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen“ (Durchführungsbeschluss (EU) 2017/302 der Kommission vom 15. Februar 2017).
5. Auslegung des Bescheids
Der Änderungsgenehmigungsbescheid ist in der Zeit vom 18.08.2026 (erster Tag) bis einschließlich 31.08.2026 (letzter Tag) auf der Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter folgender Adresse einsehbar:
https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen/
Die zum Bescheid gehörigen Anlagen sind auf der Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter folgender Adresse einsehbar:
https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Unterlagen-Zepkow-THA
Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Dafür liegt eine Ausfertigung des Bescheids in der Zeit vom 18.08.2026 (erster Tag) bis einschließlich 31.08.2026 (letzter Tag) im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block D, 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden in der Zeit von
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
nach Terminvereinbarung unter der Tel.: 0385 58869522 oder per E-Mail (poststelle@stalums.mv-regierung.de) zur Einsichtnahme aus,
oder beim Amt Röbel/Müritz, Marktplatz 1, Bauamt (Zi. 2.8), 17207 Röbel/Müritz in der Zeit von
Montag: 09:00 bis 12:30 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag: 09:00 bis 12:30 Uhr
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.



