Wesentliche Änderung der Biogasanlage Vanselow

Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 und 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. §§ 8, 9 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) Auslegung der Antragsunterlagen

Nr.AB 29/26  | 10.08.2026  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Die Biogas Vanselow GmbH, Schlossstraße 2, 17111 Siedenbrünzow hat mit Datum vom 16.02.2026 (PE 23.02.2026) einen Antrag gemäß § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der genehmigten Biogasanlage beim StALU MS gestellt. Der Standort der Biogasanlage befindet sich in 17111 Siedenbrünzow OT Vanselow, Tannenberg 1, Gemarkung Vanselow, Flur 3, Flurstück 236 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Wesentliche Vorhabenmerkmale sind:

  • die Erhöhung der Gasspeicher auf dem Nachgärer (von 750 m³ auf 4.393 m³) und dem Gärrückstandslager (von 750 m³ auf 3.781 m³)

Damit ist die Biogasanlage mit insgesamt 10,6 t Gaslager nach der Nr. 9.1.1.2 der 4. BImSchV eingestuft. Die maximale Biogaslagerkapazität der Anlage nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) beträgt zukünftig 19.371 kg, so dass die Biogasanlage zukünftig als Anlage der unteren Klasse eingestuft wird

  • die Änderung der genehmigten Inputstoffe auf ausschließlich Rindergülle und Rinderfestmist sowie Erhöhung der Gesamtinputmenge von ca. 96 t/d auf ca. 171 t/d

Damit ist die Biogasanlage zukünftig nach der Nr. 8.6.3.1 der 4. BImSchV eingestuft.

Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist im Jahr 2026 geplant.

Über die Zulässigkeit des Vorhabens ist in einem Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG in Verbindung mit § 19 Absatz 4 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden.

Der Antrag einschließlich der Antragsunterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen werden gem. § 10 Abs. 3 S. 3 BImSchG im Zeitraum vom 17.08.2026 (erster Tag) bis 16.09.2026 (letzter Tag) auf der Internetseite des StALU MS unter der Adresse

https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Unterlagen-BGA-Vanselow

veröffentlicht.

Zusätzlich besteht gem. § 10 Abs. 3 S. 4 BImSchG auf Verlangen eines Beteiligten die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen. Weitere Informationen können beim

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Neustrelitzer Straße 120 (Block D, 4. OG),

17033 Neubrandenburg

sowie telefonisch unter 0385 588 69 520 eingeholt werden.

Die ausgelegten Unterlagen umfassen im Wesentlichen: Antrag, Unterlagenverzeichnis, Kurzbeschreibung, zeichnerische Unterlagen mit kartographischen Darstellung des Standorts und der räumlichen Rahmenbedingungen, Anlagenbeschreibung, gutachterliche Prognosen zu möglichen Einwirkungen durch Geruch, Ammoniak und Stickstoffdeposition sowie Schall, Bauvorlagen, Unterlagen und Angaben zu den Themen Bodenschutz, Raumordnung, Arbeitsschutz, Brandschutz, Anlagentechnik und -sicherheit, Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen, Artenschutz, Landschaft und Umweltverträglichkeit.

Einwendungen gegen das Vorhaben können gem. § 10 Abs. 3 S. 8 BImSchG i. V. m. § 12 der 9. BImSchV beginnend mit der Auslegung der Unterlagen am 17.08.2026 bis einschließlich 16.10.2026 schriftlich beim StALU MS erhoben werden. Einwendungen per E-Mail sind an stalums-einwendungen-a5@stalums.mv-regierung.de, mit dem Betreff: „Einwendung BGA Vanselow“ zu richten.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gem. § 10 Abs. 3 S. 9 BImSchG alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können dann im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.

Name und Anschrift der Einwenderinnen und Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen berührt werden, bekanntgegeben. Einwenderinnen und Einwender können verlangen, dass Namen und Anschriften vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Sofern die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erörterungsfähig und auch erörterungsbedürftig sind, werden diese im Ermessen der Genehmigungsbehörde voraussichtlich am 10.11.2026 ab 10:00 Uhr in Form einer Video- oder Telefonkonferenz erörtert. Die Erörterung findet gem. § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG auch bei Ausbleiben des Antragsstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, statt. Der Erörterungstermin ist gem. § 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich. Der Zugang zu der Videokonferenz wird, sofern ein Erörterungstermin durchgeführt wird, spätestens eine Woche vor dem anberaumten Termin der Videokonferenz auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde unter der Adresse

https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen/

bekanntgegeben.

Die Entscheidung über die Einwendungen wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung kann gem. § 10 Abs. 4 Nr. 4 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag nach § 16 BImSchG wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.