Bekanntmachung des Verfahrens und Auslegung der Antragsunterlagen AST 1777 – 8 WEA in der Gemeinde Eldetal

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3, 4 und 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. §§ 8 und 9 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)

Nr.AB 21/26  | 08.06.2026  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Die Windpark Grabow-Below GmbH, Kirchsteig 1, 17214 Silz hat mit Posteingang vom 26.04.2024 einen Antrag gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von acht Windenergieanlagen, fünf vom Typ Vestas V162 mit einer Gesamthöhe von 250 m und einer Leistung von 7,2 MW sowie drei Anlagen des Typs Vestas V150 mit einer Gesamthöhe von 244 m und einer Leistung von 6 MW, beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) gestellt. Der Standorte der Anlagen befinden sich in der Gemeinde Eldetal, Gemarkung Below, Flur 1, Flurstücke 57, 125/4, 127, 141, 155, und 176/1 sowie der Gemarkung Grabow, Flur 2, Flurstücke 53 und 55 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Inbetriebnahme ist im Juni 2027 geplant.

Das Verfahren wird im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG durchgeführt. Zudem wurde für das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt.

Die Windenergieanlagen sind nach § 4 i. V. m. § 10 BImSchG in Verbindung mit Ziffer 1.6.2.V des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genehmigungsbedürftig.

Der Antrag einschließlich der Antragsunterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen sowie die vorliegenden Stellungnahmen der Fachbehörden werden gem. § 10 Abs. 3 S. 3 BImSchG im Zeitraum vom 15.06.2026 (erster Tag) bis 14.07.2026 (letzter Tag) auf der Internetseite des StALU MS unter der Adresse

https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Unterlagen-Grabow-Below-8-WEA

veröffentlicht.

Eine Ausfertigung des Antrags einschließlich der Antragsunterlagen liegt darüber hinaus im genannten Zeitraum im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Abteilung 5

Neustrelitzer Str. 120, Block E
17033 Neubrandenburg

in den Dienststunden zwischen

     9:00 –15:30 Uhr (dienstags bis 16:30, freitags bis 11:30 Uhr), 

nach telefonischer Terminvereinbarung unter

     0385 588 69 - 550

zur Einsichtnahme aus. Alternativ schicken Sie bitte eine E-Mail an poststelle@stalums.mv-regierung.de.

Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall können Sie auch telefonischen Kontakt unter der Rufnummer 0385 588 69 550 aufnehmen.

Die ausgelegten Unterlagen umfassen im Wesentlichen: Antrag, Unterlagenverzeichnis, Kurzbeschreibung, zeichnerische Unterlagen mit kartographischen Darstellung des Standorts und der räumlichen Rahmenbedingungen, gutachterliche Prognosen zu möglichen Einwirkungen durch Schall und Schatten, Bauvorlagen, Unterlagen sowie Gutachten und Stellungnahmen zu den Themen Denkmalschutz, Turbulenz, Bodenschutz, Raumordnung, Arbeitsschutz, Luftverkehrssicherheit, Brandschutz, Anlagentechnik und -sicherheit, Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen, Unterlagen zur Sichtbarkeit und Visualisierung, Artenschutzgutachten, Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung sowie die im Genehmigungsverfahren bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden.

Die Antragunterlagen inklusive des vorgelegten UVP-Berichtes sowie weiterer entscheidungserheblicher Berichte und Empfehlungen sind gem. § 8 der 9. BImSchV während der Auslegungszeit auch im zentralen Internetportal (www.uvp-verbund.de) veröffentlicht.

Einwendungen gegen das Vorhaben können gem. § 10 Abs. 3 S. 8 BImSchG i. V. m. § 12 der 9. BImSchV beginnend mit der Auslegung der Unterlagen am 15.06.2026 bis einschließlich zum 14.08.2026 schriftlich beim StALU MS erhoben werden. Einwendungen per E-Mail sind an stalums-einwendungen-a5@stalums.mv-regierung.de, mit dem Betreff: „Einwendung 8 WEA 1777“ zu richten.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gem. § 10 Abs. 3 S. 9 BImSchG für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können dann im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.

Name und Anschrift der Einwenderinnen und Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen berührt werden, bekanntgegeben. Einwenderinnen und Einwender können verlangen, dass Namen und Anschriften vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Sofern die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erörterungsfähig und auch erörterungsbedürftig sind, werden diese im Ermessen der Genehmigungsbehörde voraussichtlich am 30.09.2026 ab 10:00 Uhr in Form einer Video- oder Telefonkonferenz erörtert. Die Erörterung findet gem. § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG auch bei Ausbleiben des Antragsstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, statt. Der Erörterungstermin ist gem. § 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich. Der Zugang zu der Videokonferenz wird, sofern ein Erörterungstermin durchgeführt wird, spätestens eine Woche vor dem anberaumten Termin der Videokonferenz auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde unter der Adresse

https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen/

bekanntgegeben.

Die Entscheidung über die Einwendungen wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung kann gem. § 10 Abs. 4 Nr. 4 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.