Wesentliche Änderung der Tierhaltungsanlage Zepkow

Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3, 4, 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. §§ 8, 9 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) und gemäß § 4 Abs. 1, Satz 1 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industrieanlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung – IZÜV) Auslegung der Antragsunterlagen für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren und für das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren

Nr.AB 62/25  | 29.12.2025  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

A m t l i c h e   B e k a n n t m a c h u n g

gemäß § 10 Absatz 3, 4, 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. §§ 8, 9 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) und gemäß § 4 Abs. 1, Satz 1 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industrieanlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung – IZÜV) des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) vom 29.12.2025

Wesentliche Änderung der Tierhaltungsanlage der Agrar GmbH Zepkow

Die Agrar GmbH Zepkow, Wredenhagener Straße 3, 17209 Zepkow, hat mit Datum vom 20.12.2022 (PE 23.12.2022) zuletzt geändert am 28.10.2025, einen Antrag gemäß § 16 BImSchG zur Umnutzung einer Rinderanlage zur Hähnchenmast am Standort 17209 Zepkow, Gemarkung Zepkow, Flur 1, Flurstücke 157/6 (teilw.) und 157/7 (teilw.), Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, gestellt.

Wesentliche Vorhabenmerkmale sind:

  • die vorhandenen Rinderställe sollen saniert und für die Haltung von Masthähnchen mit insgesamt 199.492 Tierplätzen umgebaut werden

Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist im Jahr 2026 vorgesehen.

Für die Änderung der genehmigten Anlage wurde eine Genehmigung nach § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Nummer 7.1.3.1 (G, E) des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem StALU MS, beantragt. Über die Zulässigkeit des Vorhabens ist in einem Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden.

Bei der Anlage handelt es sich zukünftig um eine Anlage, die den Regelungen der Industrieemissions-Richtlinie unterliegt.

 

II.

Die Agrar GmbH Zepkow, Wredenhagener Straße 3, 17209 Zepkow, stellte mit Schreiben vom 17.06.2024 beim StALU MS als zuständiger Behörde gemäß § 124a Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG M-V) einen Antrag gemäß §§ 8, 9 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von unbelastetem Niederschlagswasser aus dem Bereich der Dach- und Verkehrsflächen in das Grundwasser.

 

III.

Gemäß Anlage 1, Nr. 7.3.1 (Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Mastgeflügel), Spalte 1 zu § 9 des UVPG ist für das Vorhaben der Agrar GmbH Zepkow aufgrund seiner Größe die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß UVPG verpflichtend und ein UVP-Bericht zu erstellen. Es wurde ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt. Dieser ist Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen.

 

IV.

Die für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren und die für das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren erforderlichen Antragsunterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen:

  • Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB durch die Gemeinde Eldetal
  • Vorläufige Stellungnahmen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 27.08.2025 (Gesundheitsamt, Brand- und Katastrophenschutz), 18.09.2025 (Umweltamt), 30.09.2025 (Bauamt) und 03.12.2025 (Umweltamt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung)
  • Stellungnahmen des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern vom 15.02.2023 und 29.07.2025
  • Stellungnahmen der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern vom 21.08.2025
  • Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte vom 31.01.2023
  • Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abt. 2, Düngerecht vom 12.11.2024
  • Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte Abt. 4, Naturschutz, Wasser, Boden vom 13.10.2025
  • Wasserrechtliche Entscheidung gemäß § 124a Landeswassergesetz M-V des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 13.08.2024
  • UVP-Bericht vom 25.06.2025

werden in der Zeit

vom 12.01.2026 (erster Tag) bis 11.02.2026 (letzter Tag)

auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte veröffentlicht. Sie können unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Unterlagen-Zepkow-THA

und

https://www.uvp-verbund.de

Als zusätzliches Informationsangebot liegen diese Unterlagen im vorgenannten Zeitraum bei nachfolgenden Behörden/Stellen zur Einsicht während der Dienststunden aus.

StALU MS, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft,
Neustrelitzer Straße 120 (Block D, 4. OG), 17033 Neubrandenburg

Montag bis Donnerstag:              08:00 bis 15:30 Uhr

Freitag                                        08:00 bis 12:00 Uhr

 

Amt Röbel/Müritz, Marktplatz 1, Bauamt (Zi. 2.8), 17207 Röbel/Müritz

Montag:                                     09:00 bis 12:30 Uhr

Dienstag:                                    08:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr

Donnerstag:                                09:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr

Freitag                                        09:00 bis 12:30 Uhr

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter 0385 / 588 69 520) die Einsichtnahme möglich.

Einwendungen gegen das Vorhaben können gem. § 10 Abs. 3 S. 8 BImSchG und § 21 Abs. 2 UVPG beginnend mit der Auslegung der Unterlagen am 12.01.2026 bis einschließlich 10.03.2026 schriftlich bei den o. g. Behörden erhoben werden. Einwendungen können auch per E-Mail an stalums-einwendungen-a5@stalums.mv-regierung.de, mit dem Betreff: „Tierhaltungsanlage Zepkow“ eingereicht werden.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gem. § 10 Abs. 3 Satz 9 BImSchG für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Name und Anschrift der Einwender*innen sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen berührt werden, bekanntgegeben. Einwender*innen können verlangen, dass Namen und Anschriften vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Sofern die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erörterungsfähig und auch erörterungsbedürftig sind, werden diese im Ermessen der Genehmigungsbehörde voraussichtlich am 28.04.2026 ab 10:00 Uhr erörtert. Der Ort wird gesondert bekannt gemacht. Die Erörterung findet gem. § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG auch bei Ausbleiben des Antragsstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, statt. Der Erörterungstermin ist gem. § 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich.

Die Entscheidung über die Einwendungen wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung kann gem. § 10 Abs. 4 Nr. 4 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag nach § 16 BImSchG wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Die Entscheidung über den wasserrechtlichen Erlaubnisantrag wird gemäß § 4 Abs. 2 IZÜV i. V. m. § 10 Abs. 7, 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.