Änderung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ Nordex N163/6.X in der Gemarkung Grünz
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12.08.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189), i. V. m. § 21a 9. BImSchV in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12.08.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189), gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:
Mit Bescheid ÄG 031/25 vom 24.11.2025, Geschäftszeichen: 51 571/1636-2/2025, wurde der BS Windertrag Nr. 10 GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16b Abs. 7 BImSchG i. V. m. Ziffer 1.6.2 „V“ des Anhangs 1 zur 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) erteilt.
Der verfügende Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG sowie § 21a Abs. 1 der 9. BImSchV auf Antrag der Vorhabenträgerin öffentlich bekannt gemacht.
I.
Der verfügende Teil hat folgenden Wortlaut:
1. Entscheidungsumfang
1.1 Der BS Windertrag Nr. 10 GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, wird die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb der in der Tabelle 1 genannten WEA im Windeignungsgebiet „Penkun/Grünz“ in der Gemarkung Grünz, Flur 101, Flurstück 132 erteilt.
1.2 Die Änderungsgenehmigung ergeht unter Nebenbestimmungen.
1.3 Regelungen aus der Genehmigung G 001/23 vom 02.06.2023 i. V. m. ÄG 019/25 vom 30.06.2025 werden ausschließlich in dem Umfang geändert, wie sie in dieser Entscheidung festgelegt sind. Im Übrigen hat die Genehmigung G 001/23 i. V. m. ÄG 019/25 Bestand.
1.4 Zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung wird eine Bankbürgschaft zugunsten des Landkreises Vorpommern-Greifswald (bzw. dessen Rechtsnachfolgers) als Sicherheitsleistung in Höhe von 459.200,00 Euro festgesetzt.
2. Entscheidungsinhalt
Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlage:
Neubau:
Tabelle 1: Neu zu errichtende Anlage gem. Antragsunterlagen
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WEA-Nr. / Bez. der Anlage |
WEA-Typ Nennleistung
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Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33 |
Nabenhöhe Rotordurchmesser Gesamthöhe
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Gemarkung Flur Flurstück des WEA-Fundamentes |
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„WEA-06“
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Nordex N163/6.X 7,0 MW
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E 33442867 N 5902555 |
164,0 m 163 m 245,5 m Fundamentabsenkung -1,3 m |
Grünz 101 132 |
Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweise aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen. Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.
3. Eingeschlossene Entscheidungen
Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG alle für das Vorhaben erforderlichen anlagenbezogenen Zulassungen ein.
4. Entscheidungsunterlagen
Der Genehmigungsinhalt wird durch folgende Antragsunterlagen näher bestimmt, die als Anlagen Bestandteil des Bescheides sind, soweit der Tenor des Bescheides bzw. die zugehörigen Nebenbestimmungen nichts Abweichendes regeln.
Als Entscheidungsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen lagen folgende Unterlagen vor:
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-Inhaltsverzeichnis |
Blatt 001 |
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- Antrag |
Blätter 002 - 009 |
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- Lagepläne |
Blätter 010 - 021 |
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- Anlage und Betrieb |
Blätter 022 - 042 |
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- Emission und Immissionen |
Blätter 043 - 105 |
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- Bauvorlagen |
Blätter 106 - 117 |
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- Anlagenspezifische Unterlagen |
Blätter 118 - 141 |
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- sonstige Unterlagen |
Blätter 142 - 143 |
Berücksichtigt wurden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird.
Die Genehmigung wurde unter Nebenbestimmungen erteilt.
Die Kosten des Änderungsgenehmigungsverfahrens trägt die BS Windertrag Nr. 10 GmbH & Co. KG.
II.
Der Bescheid enthält folgende
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.
Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann durch den Antragsteller bei Entscheidungen nach § 4 BImSchG Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Gegen die Kostenentscheidung allein können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.
III.
Auslegung des Bescheids ÄG 031/25
Der Genehmigungsbescheid ist in der Zeit vom 23.12.2025 (erster Tag) bis einschließlich 07.01.2026 (letzter Tag) auf der Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte einsehbar.
Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit der Genehmigungsbehörde auf (Tel.: 0385 588 69 511) oder schicken eine E-Mail an poststelle@stalums.mv-regierung.de.
Zusätzlich liegt die Genehmigung ÄG 031/25 in der Zeit vom 23.12.2025 (erster Tag) bis einschließlich 07.01.2026 (letzter Tag) im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block D, 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden in der Zeit von
07:00 –15:30 Uhr (dienstags bis 16:30, freitags bis 13:00 Uhr)
zur Einsichtnahme aus. Am 24.12.2025 und am 31.12.2025 ist keine Einsichtnahme möglich.
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.



