Wesentliche Änderung der Biogasanlage Breitenstein
Bekanntmachung gemäß § 19 Abs. 4 i. V. m § 10 Absatz 3 und 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. §§ 8, 9 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Die Friedberger Grünland GmbH, Hofstraße 9, 17309 Viereck hat mit Datum vom 22.08.2024 (PE 17.10.2024) einen Antrag gemäß § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der genehmigten Biogasanlage beim StALU MS gestellt. Der Standort der Biogasanlage befindet sich in 17309 Koblentz, Breitenstein 1, Gemarkung Koblentz, 3, Flurstücke 10/3, 10/4 und 10/6 im Landkreis Vorpommern-Greifswald.
Wesentliche Vorhabenmerkmale sind:
- die Errichtung und der Betrieb eines neuen Fermenters (Fermenter 3) mit einem Nutzvolumen von 8.279 m³ und einem Biogasspeicher von 4.549 m³
- die Errichtung und der Betrieb eines neuen Gärrestspeichers (Gärrestspeicher 3) mit einem Nutzvolumen von 8.279 m³ und einem Biogasspeicher von 4.549 m³
- die Errichtung und der Betrieb eines Technik-Raummoduls zwischen Fermenter 3 und Gärrestspeicher 3
- die Errichtung und der Betrieb eines Feststoffeintragsystems
- die Errichtung und der Betrieb einer Separation
- die Errichtung und der Betrieb einer Biogasaufbereitungsanlage mit einer Durchsatzkapazität von 300 Nm³/h
- die Errichtung und der Betrieb einer CO2-Verflüssigungsanlage mit einer Durchsatzkapazität von 300 kg/h
- die Nutzungsänderung des vorhandenen Nachgärers zum Gärrestspeicher 2
- die Errichtung einer gasdichten Abdeckung auf dem Gärrestspeicher 1
- die Änderung der Inputstoffe/Inputmengen bei unveränderter Gesamtinputmenge von 33.560 t/a
- die Errichtung einer Umwallung
Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um eine störfallrelevante Änderung auf Grund der Erhöhung der maximalen Biogaslagerkapazität auf ca. 35.500 kg i. S. d. 12. BImSchV.
Über die Zulässigkeit des Vorhabens ist in einem Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BIm-SchG in Verbindung mit § 19 Absatz 4 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden.
Der Antrag einschließlich der Antragsunterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen werden gem. § 10 Abs. 3 S. 3 BImSchG im Zeitraum
vom 01.09.2025 (erster Tag) bis 30.09.2025 (letzter Tag)
auf der Internetseite des StALU MS unter der Adresse
https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Unterlagen-BGA-Breitenstein
veröffentlicht.
Zusätzlich besteht gem. § 10 Abs. 3 S. 4 BImSchG auf Verlangen eines Beteiligten die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen. Weitere Informationen können beim
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Neustrelitzer Straße 120 (Block D, 4. OG),
17033 Neubrandenburg
sowie telefonisch unter 0385 588 69 520 eingeholt werden.
Die ausgelegten Unterlagen umfassen im Wesentlichen: Antrag, Unterlagenverzeichnis, Kurzbeschreibung, zeichnerische Unterlagen mit kartographischer Darstellung des Standorts und der räumlichen Rahmenbedingungen, Anlagenbeschreibung, Aussagen zu möglichen Einwirkungen durch Geruch, Ammoniak und Stickstoffdeposition sowie Schall, Bauvorlagen, Unterlagen und Angaben zu den Themen Bodenschutz, Raumordnung, Arbeitsschutz, Brandschutz, Anlagentechnik und -sicherheit, Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen, Artenschutz, Landschaft und Umweltverträglichkeit.
Einwendungen gegen das Vorhaben können von Personen, deren Belange berührt sind oder von Vereinigungen, welche die Anforderungen des § 3 Abs. 1 oder des § 2 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes erfüllen, gem. § 10 Abs. 3 S. 8 BImSchG i. V. m. § 12 der 9. BImSchV beginnend mit der Auslegung der Unterlagen am 01.09.2025 bis einschließlich 14.10.2025 schriftlich beim StALU MS erhoben werden. Einwendungen per E-Mail sind an StALUMS-Einwendungen-A5@stalums.mv-regierung.de, mit dem Betreff: „Einwendung BGA Breitenstein“ zu richten.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gem. § 10 Abs. 3 S. 9 BImSchG alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können dann im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.
Name und Anschrift der Einwenderinnen und Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen berührt werden, bekanntgegeben. Einwenderinnen und Einwender können verlangen, dass Namen und Anschriften vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Ein Erörterungstermin findet gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BImSchG nicht statt.
Die Entscheidung über die Einwendungen wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung kann gem. § 10 Abs. 4 Nr. 4 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag nach § 16 BImSchG wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Die Entscheidung über die Einwendungen sowie den Genehmigungsantrag nach § 16 BImSchG wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung kann gem. § 10 Abs. 4 Nr. 4 und Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.