Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides G 001/25

Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Nr.AB 30/25  | 19.05.2025  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i.V.m. § 21a 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:

 

Mit Bescheid G 001/25 vom 03.04.2025, Az 571/1756-1/2024, wurde der ENERTRAG SE, Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal, eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG unter Bedingungen erteilt, die mit Auflagen verbunden ist und deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

 

 

1                 Entscheidungsumfang

Der ENERTRAG SE, Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt drei Windenergieanlagen des Typs Nordex N163-7.0 mit einer Nabenhöhe von je 164 m und einer Leistung von je 7.0 MW Leistung im Bereich des geplanten Eignungsgebietes für Windenergieanlagen Nr. 30 – Friedland (2 WEA) und im Windeignungsgebiet Friedland – Südost 2 (1 WEA) im Amtsbereich Friedland, Gemarkung Friedland, Flur 39, Flurstück 1 erteilt. Die Entscheidung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

 

1.1              Entscheidungsinhalt

  1. Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagen:

WEA-Nr.

WEA-Typ

Nennleistung

Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33

(WSG 84)

Nabenhöhe

Rotordurchmesser

Gesamthöhe

Gemarkung

Flur

Flurstück

WEA FL B5

Nordex N163

7.0 MW

E 33405712

N 5946164

(53° 39´ 20,6´´ Nord und 13° 34´ 23,80´´ Ost)

164,0 m

163,0 m

245,5 m

Friedland

39

1

WEA FL B6

Nordex N163

7.0 MW

E 33406164

N 5946396

(53° 39´ 28,4´´ Nord und 13° 34´ 48,16´´ Ost)

164,0 m

163,0 m

245,5 m

Friedland

39

1

WEA FL B7

Nordex N163

7.0 MW

E 33405827

N 5946543

(53° 39´ 32,9´´ Nord und 13° 34´ 29,65´´ Ost)

164,0 m

163,0 m

245,5 m

Friedland

39

1

 

  1. Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweise aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen. Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen i.d.F. vom 07.12.2023, zuletzt ergänzt am 28.06.2024 erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben. Die Antragsunterlagen sind Bestandteil der Genehmigung.
  2. Der durch das Vorhaben in Aussicht stehende Eingriff in Natur und Landschaft (einschließlich Landschaftsbild) wird im beantragten Umfang genehmigt. Der Eingriff ist kompensationspflichtig.
  3. Zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung wird eine Bankbürgschaft zugunsten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (LK MS) – bzw. dessen Rechtsnachfolgers – als Sicherheitsleistung in Höhe von 1.377.600 € (459.200 € je Anlage) festgesetzt.
  4. Für die Nebenbestimmungen 2.2.4 (Statik / Turbulenzen), 2.3.1. Schall­immissionen, 2.3.2. Schattenwurf und 2.6. Natur- und Artenschutz wird die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO angeordnet.

 

1.2.             Eingeschlossene Entscheidungen

Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG alle für das Vorhaben erforderlichen anlagenbezogenen Genehmigungen und Zulassungen ein, hier Baugenehmigung, Naturschutzgenehmigung, gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB, Genehmigung nach § 7 Abs. 6 Denkmalschutzgesetz M-V und luftfahrtbehördliche Zustimmung.

 

 

  1. Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen.

Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.

Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.

Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.

 

 

  1. Auslegung des Bescheids G 001/25

 

Der Genehmigungsbescheid ist in der Zeit vom 20.05.2025 (erster Tag) bis einschließlich 02.06.2025 (letzter Tag) auf der Internetseite des Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter folgender Adresse einsehbar:

            https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen/

Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit der Genehmigungsbehörde auf (Tel.: 0385 588 69 541) oder schicken eine E-Mail an poststelle@stalums.mv-regierung.de.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.