Bekanntmachung des Änderungsgenehmigungsbescheides ÄG 004/25
Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i.V.m. § 21a 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:
Mit Bescheid ÄG 004/25 vom 11.03.2025, Az 571/1669-2/2025, wurde der ENERTRAG SE, Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal, eine Änderungsgenehmigung gemäß § 16b (7) BImSchG unter Bedingungen erteilt, die mit Auflagen verbunden ist und deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
1 Entscheidungsumfang
- Der Firma ENERTRAG SE, Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal, wird die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb der in der Tabelle 1 genannten Windenenergieanlagen (nachfolgend WEA) im Windeignungsgebiet „Ramin“ (46/2015) in der Gemeinde Ramin, Gemarkung Bismark, Flur 109, Flurstücke 10 und 21 erteilt.
- Die Änderungsgenehmigung ergeht unter Nebenbestimmungen.
- Regelungen aus der Genehmigung G 010/23 vom 05.02.2024 werden ausschließlich in dem Umfang geändert, wie sie in dieser Entscheidung festgelegt sind. Im Übrigen hat die Genehmigung G 010/23 Bestand.
- Zur Sicherstellung der Rückbauverpflichtung wird eine Bankbürgschaft zugunsten des Landkreises Vorpommern-Greifswald (bzw. dessen Rechtsnachfolgers) als Sicherheitsleistung in Höhe von 1.419.600,00 Euro festgesetzt.
1.1 Entscheidungsinhalt
- Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagen:
WEA-Nr. |
WEA-Typ Nennleistung |
Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33 |
Nabenhöhe Rotordurchmesser Gesamthöhe |
Gemarkung Flur Flurstück des WEA-Fundamentes |
WEA LH F1 |
V150-6.0 6,0 MW |
E 33455926 N 5921797 |
169 m 150 m 244 m |
Bismark 109 10 |
WEA LH F2 |
V150-6.0 6,0 MW |
E 33455596 N 5921386 |
169 m 150 m 244 m |
Bismark 109 21 |
WEA LH F3 |
V150-6.0 6,0 MW |
E 33455955 N 5921386 |
169 m 150 m 244 m |
Bismark 109 10 |
1.2. Eingeschlossene Entscheidungen
Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG alle für das Vorhaben erforderlichen anlagenbezogenen Genehmigungen und Zulassungen ein.
2. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen.
Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.
Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.
Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.
Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.
3. Auslegung des Bescheids ÄG 004/25
Der Genehmigungsbescheid ist in der Zeit vom 20.05.2025 (erster Tag) bis einschließlich 02.06.2025 (letzter Tag) auf der Internetseite des Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter folgender Adresse einsehbar:
https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen/
Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit der Genehmigungsbehörde auf (Tel.: 0385 588 69 541) oder schicken eine E-Mail an poststelle@stalums.mv-regierung.de.
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.