Änderung zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windenergieanlagen in Groß Below
Bekanntmachung nach § 5 Absatz 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)
Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 UVPG zur Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles
Wesentliche Änderung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen in den Gemarkungen Groß Below und Bartow
Die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG mit Sitz in 01662 Meißen, Dr. Eberle-Platz 1 beabsichtigt die Windenergieanlagen, die mit Bescheid G 002/24 vom 27.06.2024 zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen vom Typ Vestas V162 (5,6 MW) mit einer Nabenhöhe von 169 m (inkl. Fundamenterhöhung 3 m) LDST-Stahlturm mit einem Rotorradius von 74,55 m im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Gemeinde Groß Below, Gemarkung Groß Below, Flur 2, Flurstück 55/2 und Gemarkung Bartow, Flur 1, Flurstück 137/9, zu ändern und stellte dafür mit Datum vom 09.11.2024 einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eine wesentliche Änderung nach § 16 b Abs. 7 i. V. m. Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS).
Für das Vorhaben besteht nach Feststellung des StALU MS gem. § 9 Abs. 4 UVPG keine UVP-Pflicht. Maßgeblich für diese Entscheidung war, dass keine erheblichen Änderungen der Auswirkung des Vorhabens auf die Schutzgüter nach der in Anlage 3 benannten Kriterien durch die Änderung des Vorhabens zu besorgen sind.
Die Feststellung zur UVP-Pflicht ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden. Zu den wesentlichen Gründen wird auch auf die Bekanntgabe auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte http://www.stalu-mv.de/ms/ verwiesen.