Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen in der Gemeinde Grambow

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Nr.AB 03/25  | 06.01.2025  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:

Mit Änderungsbescheid ÄG 003/24 vom 04.03.2024, Az StALU MS 51-571/1665-2/2023, wurde der innoVent Planungs GmbH & Co. KG, Oldenburger Straße 49, 26316 Varel eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat.

Die Änderungsgenehmigung ergeht unter Nebenbestimmungen.

 

1       Entscheidungsumfang

Die Nebenbestimmung A 2. Nr. 2.6.11 aus dem Bescheid G 006/22 vom 27.03.2023 wird aufgehoben und wie folgt ersetzt

                          A 2. Nr. 2.6.11
Öko-Konto

M1 – Öko-Konto VG-019 „Gelliner Bruch“

Die artenschutzrechtliche Beanspruchung des Öko-Kontos für einen Kranich-Brutplatz ist in den zu erbringenden KFÄ i. H. v. 30,4090 ha enthalten. Das Gebiet umfasst 53,9279 ha. Davon werden 30,4090 ha (304.090 KFÄ) in Anspruch genommen.

Der Nachweis über die Ablösung der notwendigen Kompensationsflächenäquivalente (Abbuchungsprotokoll) aus dem o. g. Ökokonto ist gegenüber dem StALU MS Abt. 4 Dez. 45 vor Baubeginn zu erbringen. Ein Baubeginn bleibt bis zum vollständigen Nachweis untersagt.

 

1.1 Entscheidungsinhalt

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweise aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen. Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.

Die Änderungsgenehmigung ergeht unter Nebenbestimmungen.

 

1.2 Eingeschlossene Entscheidungen

Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG alle für das Vorhaben erforderlichen anlagenbezogenen Genehmigungen und Zulassungen ein, hier Naturschutzgenehmigung.

 

2          Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.

Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.

 

3          Auslegung des Bescheids

Der Genehmigungsbescheid ist in der Zeit vom 07.01.2025 (erster Tag) bis einschließlich 20.01.2025 (letzter Tag) auf der Internetseite des Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter folgender Adresse einsehbar:

            https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen/

Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit der Genehmigungsbehörde auf (Tel.: 0385 588 69 547) oder schicken eine E-Mail an poststelle@stalums.mv-regierung.de.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.