Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides G 013/24
§ 10 Absatz 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfah-ren (9. BImSchV)
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i.V.m. § 21a 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:
Mit Bescheid G 013/24 vom 25.09.2024, AZ 571/1745-1/2023, wurde der eno energy GmbH, Straße am Zeltplatz 7, 18230 Ostseebad Rerik, eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
1. Der Antrag der eno energy GmbH mit Sitz in 18230 Ostseebad Rerik vom 07.06.2023, zuletzt ergänzt mit Schreiben vom 07.05.2024, auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windkraftanlagen des Typs ENO 160 in der Potentialfläche Nr. 16 „Kriesow“ wird unter Bedingungen genehmigt. Die Genehmigung ist mit Auflagen verbunden.
Genehmigte Anlagen:
fortlaufende Nr. d. Anlage Bez. d. Anl. lt. Antrag |
Gemarkung Flur Flurstück |
Hersteller Typ Nennleistung |
Nabenhöhe Rotordurchm. Gesamthöhe Höhe ü NN |
Koordinaten ETRS89 UTM Hochwert Rechtswert |
Koordinaten WGS 84 Rechtswert Hochwert |
01
WKA 01 |
Fahrenholz 1 407 |
ENO ENO160 6,0 MW |
165,0 m 160,0 m 245,0 m 324,0 m |
5.957.796 33.372.268 |
13°03'45,72 53°45'11,23 |
02
WKA 02 |
Fahrenholz 1 407 |
ENO ENO160 6,0 MW |
165,0 m 160,0 m 245,0 m 319,0 m |
5.957.556 33.371.981
|
13°03'30,42 53°45'03,21 |
2. Mit Einverständnis des Antragstellers ergeht diese Genehmigung mit einem Auflagenvorbehalt im Sinne des § 12 Abs. 2a BImSchG. Sämtliche Auflagen aus A III. 2.3. unterliegen dem Vorbehalt nachträglicher Änderungen. Vorbehaltlich nachträglich eintretender Tatsachen, hier die Stellungnahme des LUNG M-V zum Antrag v. 06.07.2023, behält sich die Behörde vor, den Anlagenbetrieb hinsichtlich des Schalls und des Schattenwurfs nachträglich, ggf. auch zugunsten des Betreibers, zu regeln.
3. Der Umfang der Genehmigung bestimmt sich insbesondere nach den eingereichten Antragsunterlagen vom 07.06.2023 i.d.F. vom 07.05.2024, soweit in diesem Bescheid nicht abweichend geregelt.
4. Der Antrag der eno energy GmbH vom 07.06.2023, zuletzt ergänzt am 07.05.2024, wird zum Bestandteil der Genehmigung erhoben.
5. In dieser Genehmigung sind folgende Entscheidungen eingeschlossen (§ 13 BImSchG):
- Baugenehmigung nach § 64 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vor-pommern (LBauO M-V)
- Naturschutzgenehmigung gem. § 12 Abs. 6 i.V.m. § 40 NatSchAG M-V
- luftfahrtrechtliche Zustimmung des Verkehrsministeriums M-V
- gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB
6. Der durch das Vorhaben in Aussicht stehende Eingriff in Natur und Landschaft wird im beantragten Umfang gestattet. Der Eingriff ist kompensationspflichtig. Näheres regelt A III. 2.5.6.
7. Die Erfüllung der Bedingungen für den Betrieb der Anlagen sowie die Einhaltung des Genehmigungsumfangs werden behördlich bei sog. Betriebsfreigabeprüfungen geprüft. Ohne schriftliche Bestätigung der Genehmigungsbehörde, dass die Bedingungen für den Betrieb der jeweiligen Anlage erfüllt und der Genehmigungsumfang eingehalten sind, darf die jeweilige Anlage nicht in Betrieb genommen werden. Die Anzeigen nach A III. 2.1 und A III. 2.2.4 bilden die Grundlage für die Prüfung nach Bedingung A III. 1.4.
8. Für die Nebenbestimmungen aus A III. 2.3 und A III. 2.5 dieses Bescheides wird die sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
9. Die Entscheidung über den Antrag vom 07.06.2023 ist gebührenpflichtig.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs. 1 S. 2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.
Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.
Auslegung des Bescheids G 013/24
Der Genehmigungsbescheid ist in der Zeit vom 07.01.2025 (erster Tag) bis einschließlich 20.01.2025 (letzter Tag) auf der Internetseite des Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter folgender Adresse einsehbar:
https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen/
Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit der Genehmigungsbehörde auf (Tel.: 0385 588 69 514) oder schicken eine E-Mail an poststelle@stalums.mv-regierung.de.
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.