Ablehnung des Antrags zur Errichtung und Betrieb von 3 Windenergieanlagen in der Gemeinde Krackow

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) Ablehnung des Antrags zur Errichtung und Betrieb von 3 Windenergieanlagen in der Gemeinde Krackow

Nr.AB 16/24  | 29.04.2024  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8 i. V. m. §§ 20 Abs. 3 und 21a der 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hiermit bekannt:

Die Green City Windpark Krackow GmbH & Co. KG  (Sitz: Zirkus-Krone-Straße 10, 80335 München) erhielt mit Datum vom 11.09.2023 die Entscheidung über o.g. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag (Ga.: 002/23).

Entscheidung:

Der Antrag der Green City Windpark Krackow GmbH & Co. KG, Zirkus-Krone-Straße 10, 80335 München, auf Errichtung und Betrieb von 3 Windenergieanlagen (WEA) im Bereich des bis zum 17.10.2023 in Planung befindlichen Windeignungsgebietes (WEG) Nr. 51/2015 Krackow-Nadrensee im Landkreis Vorpommern-Greifswald vom 22.04.2022 (PE 26.04.2022), zuletzt ergänzt am 20.02.2023, wird auf Grundlage des § 20 Abs. 2 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) abgelehnt.

Beantragte Standorte:

Lfd. Nr.

WKA-Nr.

WKA-Typ

Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33

Nabenhöhe
Rotorradius
Gesamthöhe

Gemarkung
Flur
Flurstück des WKA-Fundamentes

1

WEA 1

NORDEX

N163 6.8MW

E 33454003

N 5909853

164,0 m

81,5 m

245,5 m

Krackow

107

17

2

WEA 2

NORDEX

N163 6.8MW

E 33454738

N 5909895

164,0 m

81,5 m

245,5 m

Krackow

107

14

3

WEA 3

NORDEX

N163 6.8MW

E 33454257

N 5910175

164,0 m

81,5 m

245,5 m

Krackow

107

14

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.

 

Auslegung des Bescheids

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides Ga.: 002/23 liegt in der Zeit vom 30.04.2024 bis einschließlich 13.05.2024 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block E, 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden in der Zeit von

            07:00 –15:30 Uhr    (dienstags bis 16:30, freitags bis 13:00 Uhr)

nach telefonischer Terminvereinbarung unter: 0385 - 588 69 547 

zur Einsichtnahme aus.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.