Wesentliche Änderung des Biogasparks Penkun

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV Auslegung des Bescheids/ Veröffentlichung der Änderungsgenehmigung

Nr.AB 12/24  | 08.04.2024  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) hiermit bekannt:

Mit dem Bescheid ÄG 001/24 vom 11.03.2024 wurde der GENO Bioenergie Leasingfonds Erste GmbH & Co. KG gemäß § 16 BImSchG eine Genehmigung erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

Der GENO Bioenergie Leasingfonds Erste GmbH & Co. KG, Ernst-Röwer-Ring 2, 17329 Krackow, wird auf Antrag vom 23.03.2023 (Posteingang 24.03.2023), gemäß § 16 BImSchG i. V. m. den Nummern 1.15 (V), 1.2.2.1 (V), 9.1.1.1 (G) und 9.36 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV nachstehende Änderungsgenehmigung erteilt.

Entscheidungsumfang

Diese Änderungsgenehmigung umfasst die wesentliche Änderung der zentralen Gärrestvorlage im Biogaspark Penkun am Standort Krackow, Ernst-Röwer-Ring 1, Gemarkung Krackow, Flur 108, Flurstücke 9/4, 10/2, 11/2, 12, 15, 16, 20 und 22.

Diese Genehmigung beinhalt

-    die Errichtung eines gasdichten 2-schaligen Tragluftdaches aus PVC-beschichtetem Polyesterträgergewebe auf dem zentralen Gärrestlagerbehälter mit einem Volumen von ca. 15.000 m³ des Biogasparks Penkun (Doppelmembranabdeckung bestehend aus einer Außen- und Innenmembran, Höhe der Außenmembran ca. 9,1 m über Behälterkrone, 2 Stützluftgebläse, 1 Biogasgebläse und 1 Methanzwischenraumsensor, Dachraumvolumen 4.706 m³)

-    die Erhöhung der Größe des Gaslagers der Gesamtanlage nach Nr. 9.1.1.1 (G) der 4. BImSchV von ca. 55,28 t auf ca. 61,4 t

-    die Erhöhung der Gasspeichermenge der Anlage nach der Störfall- Verordnung (12. BImSchV) auf 83.190 kg

Die maximale Biogaslagermenge am Anlagenstandort erhöht sich auf 83.190 kg nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV), so dass der Biogaspark weiterhin als Anlage der oberen Klasse gemäß § 2 Abs. 2 der 12. BImSchV eingestuft wird.

Die maximale Gesamteinsatzmenge als Substratmix im Sinne einer Vielstoffgenehmigung nach § 6 II BImSchG - Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen gemäß § 27 und Anlage 2 III EEG, ausgenommen Punkt 9 beträgt unverändert maximal 143.000 t/a organische Trockensubstanz [ca. 430.000 t/a Frischmasse].

Die jährliche Biogasproduktionsmenge ist auf maximal 88,264 Mio. Nm³/a Rohbiogas begrenzt.

Die energetische Verwertung des Biogases erfolgt weiterhin in 40 BHKW mit einer Leistung von jeweils 549 kWel und jeweils 1.357 kWFWL, wobei die elektrische Leistung der Gesamtanlage von 20 MWel nicht überschritten wird und die Gesamtfeuerungswärmeleistung unter 50 MW bleibt.

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen erteilt.

Für den Bescheid gilt folgende

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch die Antragstellerin (Genehmigungsinhaberin) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes M-V (GerStrukGAG MV) Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7a, 17489 Greifswald erhoben werden.

Gegen die Kostenentscheidung allein kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.

Auslegung des Bescheids

Eine Ausfertigung des Bescheids mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung liegt in der Zeit vom 10.04.2024 bis einschließlich 23.04.2024

- digital unterhalb dieser Bekanntmachung sowie

- im StALU MS, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Straße 120 (Block D, 4. OG), 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden (Mo-Fr) in der Zeit von

            07:30 bis 16:00 Uhr (am Freitag bis 13:00 Uhr)

und zusätzlich im Verwaltungsgebäude des Amtes Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz, während folgender Zeiten:

Montag:
Dienstag:
Freitag:

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Gemäß § 10 (8) BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.

Abteilung 5, Dezernat 52