Wesentliche Änderung der Biogasanlage Malchin

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV Auslegung des Bescheids/ Veröffentlichung der Änderungsgenehmigung

Nr.AB 42/23  | 27.11.2023  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) hiermit bekannt: 

Mit dem Bescheid ÄG 012/23 vom 10.11.2023 wurde der Danpower GmbH gemäß § 16 BImSchG eine Genehmigung erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

Der Danpower GmbH, Otto-Braun-Platz 1, 14467 Potsdam, wird auf Antrag vom 06.03.2023 (Posteingang 15.03.2023), zuletzt ergänzt am 19.10.2023 gemäß § 16 BImSchG i. V. m. den Nummern 1.15 (V), 1.2.2.1 (V), 9.1.1.2 (V), 9.36 (V) und 1.16 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV nachstehende Änderungsgenehmigung erteilt.

Entscheidungsumfang

Diese Änderungsgenehmigung umfasst die wesentliche Änderung von Anlagenbestandteilen und Erweiterung der vorhandenen Biogasanlage mit vier Blockheizkraftwerken (BHKW) und einer Biogasaufbereitungsanlage am Standort 17139 Malchin, Industriegelände 13, Gemarkung Malchin, Flur 8, Flurstücke 1/24, 1/25, 1/26 und 2.

a) Diese Genehmigung beinhaltet im Einzelnen:

  • den Austausch der Gasspeicher (Doppelmembranabdeckung bestehend aus einer äußeren Wetterschutzhaube und einer inneren Gasspeicherfolie aus PVC beschichteten PET Gewebe, Dachhöhe ca. 12 m) mit gleichzeitiger Erhöhung des Gasspeichervolumens auf den beiden vorhandenen Gärproduktlagern 1 und 2 (von jeweils 500 m³ auf 2.790 m³)
  • die Errichtung und den Betrieb eines Gärproduktlagers, dem Gärproduktlager 3, mit einem Doppelmembrangasspeicher (7.428 m³, Dachhöhe ca. 15,5 m)
  • die Erhöhung der Größe des Gaslagers der Gesamtanlage nach Nr. 9.1.1.2. (V) der 4. BImSchV von ca. 7,258 t auf ca. 16,9 t
  • die Erhöhung der Gasspeichermenge der Anlage nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) auf 30.137 kg
  • die Erhöhung der Lagerkapazität der Gesamtanlage nach Nr. 9.36 (V) der 4. BImSchV von 4.084 m³ auf 9.210 m³ (drei Gärrestproduktlager)
  • die Anpassung der Umwallung auf dem Anlagengelände

Die maximale Biogaslagermenge am Anlagenstandort erhöht sich auf 30.137 kg nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV), so dass die Biogasanlage zukünftig als Anlage der unteren Klasse gemäß § 2 Abs. 1 der 12. BImSchV eingestuft wird. Aufgrund der Gärrest-Lagerkapazität der Gesamtanlage von 9.210 m³ ist die Biogasanlage zukünftig nach der Nr. 9.36 der 4. BImSchV eingestuft.

Die Biogasanlage dient nach der Änderung unverändert der Erzeugung von maximal 14,67 Mio. Nm³/a Rohbiogas. Die Feuerungswärmeleistung der BHKWs beträgt weiterhin insgesamt 11,964 MWFWL und die elektrische Leistung 4,960 MWel. Es werden weiterhin die vorhandene Anlage zur Biogasaufbereitung für 700 Nm3/h Biomethan (Rohbiogasmenge 13,2 Mio. Nm³/a) und die vorhandene Gärresttrocknungsanlage betrieben

b) Nach der Änderung besteht die Anlage aus folgenden Anlagenteilen:

  •  eine Fahrzeugwaage
  •  ein Getreidesilo (110 m³) mit Getreidemühle
  •  eine Halle/Gebäude mit:

- Annahme- und Beschickungshalle mit zwei Feststoffdosierern (Havelberger, jeweils 180 m³, zum Eintrag von Silagen und Getreide in die Fermenter)

- zwei quaderförmige/liegende Fermenter (jeweils: Vnetto = ca. 2.152 m³, Vbrutto = ca. 2.334 m³, Maße: 41,2 m x 7,2 m x 7,7 m)

- Outputhalle mit einer Separation (Typ Börger Bioselect RC 40, Durchsatzmenge 40 m³/h) und einem Gärproduktlager (13 m x 17 m) für separierte, feste Gärreste

  •  ein Abluftwäscher mit Biofilter (Typ Biosorb) zur Reinigung der Abluft aus der Annahme- und Beschickungshalle sowie Outputhalle
  •  drei Gärrestproduktlager mit Entnahmeplatz/Abfüllfläche

- Gärrestproduktlager 1 als Rundbehälter (Vnetto = ca. 1.963 m³, Vbrutto = ca. 2.199 m³, Durchmesser ca. 20 m, Höhe ca. 7 m) mit Gasspeicher (gasdichte Doppelmembranabdeckung mit einer Höhe von ca. 12 m und einem max. Speichervermögen von ca. 2.790 m³)

- Gärrestproduktlager 2 als Rundbehälter (Vnetto = ca. 1.963 m³, Vbrutto = ca. 2.199 m³, Durchmesser ca. 20 m, Höhe ca. 7 m) mit Gasspeicher (gasdichte Doppelmembranabdeckung mit einer Höhe von ca. 12 m und einem max. Speichervermögen von ca. 2.790 m³)

- Gärrestproduktlager 3 als Rundbehälter (Vnetto = ca. 4.955 m³, Vbrutto = ca. 5.468 m³, Durchmesser ca. 30 m, Höhe ca. 8 m) mit Leckageerkennung, Tauchmotorrührwerken, Überfüllsicherung und Gasspeicher (gasdichte Doppelmembranabdeckung mit einer Höhe von ca. 15,5 m und einem max. Speichervermögen von ca. 7.428 m³)

  •  ein Technikgebäude mit

- Verwaltungsgebäude/Sozialtrakt und Technikraum

- vier BHKW (jeweils Gas-Otto-Motoren, der Firma GE Jenbacher GmbH & Co. OHG) und vier Frischöltagestanks (2x 0,37 m³ und 2x 0,74 m³)

  BHKW 1 und 2: jeweils vom Typ J 320 GS C21, 1.064 kWel., 2.607 kWFWL

 BHKW 3 und 4: jeweils vom Typ J 420 GS A25, 1.416 kWel., 3.375 kWFWL

- Schmieröl- und Altöllager (2 m³ und 1,5 m³)

  • eine Notfackelanlage, bestehend aus 2 Notfackeln (2x 1.300 m³/h)
  • ein Wärmepufferspeicher (100 m³)
  • eine Gärresttrocknungsanlage (Firma Dorset), bestehend aus 2 Modulen mit einer thermischen Leistung von jeweils 700 kW, Abluftwäsche mit je 3 Abluftkaminen je Modul mit einem maximal erzielbaren Trockenluftvolumen von ca. 60.000 m³/h je Modul sowie einem ASL-Lager
  • eine Lagerhalle (12 x 8 m) zur Lagerung der Trockengutes (getrockneter Gärrest)
  • eine Biogasaufbereitungsanlage (BGAA) mit einer Kapazität von ~700 m³ pro Stunde aufbereitetem Biomethan und einer Rohgasfackel
  • Umwallung auf dem Anlagengelände im Bereich der Gärproduktlager (Barrieren wie Aluminiumblechwände und Erdwall mit einer Oberkante von + 3,65  m NHN-Normalhöhennull, also Barrieren von 0,45 m bis 1,15 m)

c) Die eingesetzte Inputmenge von 66.000 t/a (~181 t/d) bleibt unverändert und setzt sich wie folgt zusammen: 000 t/a Maissilage (alternativ Grassilage, GPS), 6.000 t/a Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Triticale).

Folgende Betriebe liefern Substrate an die Biogasanlage und nehmen Gärrest von der Biogasanlage ab:

  1. Gut Lukow GmbH & Co. KG, Gut Flotow 1, 17217 Flotow (Inputstoff: Maissilage)
  2. Agrarlohn Müritz GmbH, Am Nationalpark 10, 17219 Ankershagen (Inputstoff: Maissilage)

d) Das Verfahren (Vergärung/Gasgewinnung) in der Biogasanlage bleibt unverändert bei einem Trockenvergärungsverfahren mit einer mittleren hydraulischen Verweilzeit im gasdichten System von insgesamt ca. 152 Tagen.

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen erteilt.

Für den Bescheid gilt folgende

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch die Antragstellerin (Genehmigungsinhaberin) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes M-V (GerStrukGAG MV) Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7a, 17489 Greifswald erhoben werden.

Gegen die Kostenentscheidung allein kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.

 

Auslegung des Bescheids

Eine Ausfertigung des Bescheids mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung liegt in der Zeit vom 28.11.2023 bis einschließlich 11.12.2023

- digital unterhalb dieser Bekanntmachung sowie

- im StALU MS, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Straße 120 (Block D, 4. OG), 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden (Mo-Fr) in der Zeit von

            07:30 bis 16:00 Uhr (am Freitag bis 13:00 Uhr)

und zusätzlich im Rathaus des Amtes Malchin am Kummerower See, Amt für Bau und Liegenschaften der Stadt Malchin, 17139 Malchin, Am Markt 1, während folgender Zeiten:

Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:

08.30 - 12.00 Uhr
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
geschlossen
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
08.30 - 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Gemäß § 10 (8) BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.

 

Abteilung 5, Dezernat 52