Errichtung und Betrieb einer Deponie bei Ramelow, in der Gemarkung Ramelow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
Bekanntmachung gem. § 35 Abs. 2 KrWG i. V. m. § 74 Abs. 4 VwVfG Abschluss des Planfeststellungsverfahrens
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hat das Planfeststellungsverfahren über die Errichtung und den Betrieb einer Deponie der Klasse I am Standort Ramelow am 09.10.2023 abgeschlossen und folgenden Bescheid erlassen:
- Der Antrag der Mineralik Friedland GmbH & Co. KG auf Planfeststellung wird abgelehnt.
- Die Kosten hat die Mineralik Friedland GmbH & Co. KG zu tragen. Die Kosten werden mit gesondertem Kostenbescheid erhoben.
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden. Der Bescheid gilt für die übrigen Betroffenen gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 69 Abs. 2 Satz 4 VwVfG mit dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tage der Bekanntmachung in dem amtlichen Veröffentlichungsblatt zwei Wochen verstrichen sind.
Eine Ausfertigung des Bescheides liegt zwei Wochen im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block D, Etage 4 (Zimmer 428 o. 429), 17033 Neubrandenburg nach telefonischer Terminvereinbarung während der Dienstzeiten
montags, mittwochs und donnerstags 7:00 – 15:30 Uhr
dienstags 7:00 – 16:30 Uhr
freitags 7:00 – 13:00 Uhr
und zusätzlich im Amt Friedland und im Amt Anklam-Land während der Sprechzeiten
Amt Friedland (Standort: Rathaus der Stadt Friedland, Riemannstraße 42, 17098 Friedland)
montags geschlossen
dienstags 8:00 – 12:00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr
mittwochs 9:00 – 12:00 Uhr
donnerstags 13.00 – 16.00 Uhr
freitags geschlossen
Amt Anklam-Land (Standort: Rebelower Damm 2 in 17392 Spantekow)
montags geschlossen
dienstags 9:00 – 11:30 Uhr und 12:30 – 17 Uhr
mittwochs geschlossen
donnerstags 9:00 – 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr
freitags geschlossen
zur Einsichtnahme aus. Außerhalb der Dienst- und Sprechzeiten ist die Einsichtnahme nach vorheriger telefonischer Absprache möglich (Amt Friedland 039601 27771; Amt Anklam Land 039727 25013 oder 25019 und StALU MS 0385 / 58869 -503 oder -501).
Die Auslegung beginnt am 14.11.2023 und endet mit Ablauf des 28.11.2023.
Eine Ausfertigung des Bescheides ist innerhalb des o. g. Auslegungszeitraums auch unterhalb dieser Bekanntmachung abrufbar.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Bescheid bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Beteiligten schriftlich oder elektronisch angefordert werden.
Neubrandenburg, den 13.11.2023