Wesentliche Änderung des Bioenergieparks Klarsee

Bekanntmachung gemäß § 19 Abs. 4 i. V. m. § 10 Abs. 3 und 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und §§ 8 und 9 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)

Nr.AB 12/23  | 17.04.2023  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Die GENO Bioenergie Leasingfonds Erste GmbH & Co. KG, Ernst-Röwer-Ring 2, 17329 Krackow, hat gemäß § 16 BImSchG mit Datum vom 23.03.2023 einen Antrag zur wesentlichen Änderung des genehmigten Bioenergieparks Klarsee am Standort 17329 Krackow, Ernst-Röwer-Ring 1, Gemarkung Krackow, Flur 108, Flurstück 9/4, Landkreis Vorpommern-Greifswald, gestellt.

Wesentliche Vorhabenmerkmale sind:

  • die Abdeckung der zentralen Gärrestvorlage durch die Errichtung eines Tragluftdaches auf dem vorhandenen Gärrestspeicher
  • Erhöhung des Gasspeichervolumens zukünftig auf maximal 83.190 kg am Anlagenstandort

Die voraussichtliche Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist im August 2023 vorgesehen.

Für die Änderung der genehmigten Anlage wurde eine Genehmigung nach § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den Nummern 1.15 (V), 1.2.2.1 (V), 9.1.1.1 (G) und 9.36 (V) des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS), beantragt.

Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um eine störfallrelevante Änderung auf Grund der Erhöhung der Biogaslagerkapazität auf maximal 83.195 kg.

Über die Zulässigkeit des Vorhabens ist in einem Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG in Verbindung mit § 19 Abs. 4 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden.

Die Antragsunterlagen liegen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BImSchG im Zeitraum vom

vom 24.04.2023 bis einschließlich 23.05.2023

beim StALU MS, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Straße 120 (Block D, 4. OG), 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden (Mo-Fr) in der Zeit von

             07:30 bis 16:00 Uhr (dienstags bis 16:30 Uhr, freitags bis 13:00 Uhr)

und zusätzlich im Verwaltungsgebäude des Amtes Löcknitz-Penkun, 17321 Löcknitz, Chausseestraße 30, während folgender Zeiten:

Mo.      9:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr

Di.:      9:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Mi.:                  geschlossen

Do.:                 geschlossen

Fr.:                  9:00-12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.